Lärmbelästigung durch Straßenmusikanten
Neues Gesetz soll im März beschlossen werden
Am 10. Jänner läuft die Begutachtungsfrist für das Gesetz, mit dem das Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 geändert wird, ab. Künftig sollen alle Vor-Führungen von Straßen-Musik angemeldet werden. Aktuell besteht keine rechtliche Grundlage um gegen Straßenmusiker, die sich nicht an die Regelungen (Standorte, Zeiten, Verbot Akustikverstärker,…) vorzugehen. INNSBRUCK. Hunderte Beschwerden zum Thema Straßenmusiker gehen bei der Stadt jährlich. Die Beschwerden gehen an verschiedenen Stellen wie bei...