AK Wien
Behinderte Küchenhilfskraft gekündigt – Verfahren gegen Arbeitgeber
Eine Küchenhilfskraft stand von einem Tag auf den anderen ohne Dach über dem Kopf da, nachdem diese vom Arbeitgeber gekündigt worden war. Mithilfe der Arbeiterkammer Wien erkämpfte der Mann, der eine Behinderung hat, von diesem eine Nachzahlung von 2.700 Euro. Auch ein Verfahren für weitere Entschädigungen ist im Gange. WIEN. Eine ehemalige Küchenhilfskraft eines Hotels, die vom Arbeitgeber gekündigt worden war, suchte verzweifelt Hilfe bei der Arbeiterkammer Wien (AK Wien). Was passiert war:...