Kinderbetreuung in Corona-Zeiten
Keine Leistung, kein Beitrag
Die Bundesregierung hat dazu aufgerufen, Kinder zuhause zu betreuen und nicht in Betreuungseinrichtungen zu geben. Ausnahmen gelten für Kinder, deren Eltern in Systemkritischen Bereichen tätig sind sind. Zur Einhebung von Beiträgen gelten klare Vorgaben. OÖ. Es ist die Aufgabe der Rechtsträger und Gemeinden, die Elternbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen einzuheben. Wenn keine Betreuung angeboten wird, dürfen die Gemeinden im Normalfall auch keinen Elternbeitrag einheben. In...