Lastkraftwagen

Beiträge zum Thema Lastkraftwagen

Das Durchfahrverbot wird ab Sommer 2020 für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen und für alle Sattelzüge gelten. (Symbolfoto) | Foto: Peter J. Wieland
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Verkehrsressort Land Salzburg
Lkw-Transitfahrverbot im Lungau kommt am Freitag

Mit einem Fahrverbot für den Lastkraftwagen-(Lkw)-Durchzugsverkehr will das Land Salzburg den Bezirk Tamsweg (Lungau) in Sachen Schwerverkehr entlasten. LUNGAU. Das Land Salzburg beabsichtigt noch diese Woche ein Fahrverbot für den Lkw-Durchzugsverkehr im Lungau zu verordnen, um für Anrainer Erleichterungen vom Schwerverkehr zu erreichen. Das Fahrverbot wird laut einem Kommuniqué des Landes Salzburg vom 21. Juli, am kommenden Freitag, 24. Juli, kundgemacht und gilt dann ab sofort. Das...

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Am Donnerstag den 03.10.2019 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr kommt es in Tirol zu einem Fahrverbot des Schwerlastverkehrs.  | Foto: thomaslerchphoto/Fotolia – Symbolbild

Die Polizei informiert
LKW-Fahrverbot am 3. Oktober 2019

TIROL. Am Donnerstag, 03. Oktober kommt es wegen eines Feiertags in Deutschland zu einem LKW-Fahrverbot auf der Inntal- und der Brennerautobahn. Sonderfahrverbot am 3. Oktober Am dritten Oktober wird in Deutschland der Tag der Einheit gefeiert. Daher wurde dort ein LKW-Fahrverbot erlassen. Da die Einreisemöglichkeiten für den Schwerverkehr nicht gegeben ist, wurde auch in Tirol ein Sonderfahrverbot für den Schwerverkehr am Donnerstag, den 03.10.2019 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr...

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Am 2. Juni 2016 kommt es für LKWs zu einem Fahrverbot Richtung Italien. | Foto: Fotalia/Martina Berg

Beschränkung des LKW-Verkehrs am 02.06.2016

Aufgrund des Fahrverbots für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge in Italien am 02.06.2016 kommt es auf Tirols Straßen zu einem teilweisen Fahrverbot für LKWs. TIROL. Am 02. Juni kommt es zu einem Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt. Fahrverbot für LKWs am 02.06. Am 02. Juni...

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Beschränkung für Schwerlastverkehr

BEZIRK (red). Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat auf Grund des § 42 Abs. 5 StVO 1960 am Donnerstag den 03.10.2013 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, erlassen.

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