Die Polizei informiert
LKW-Fahrverbot am 3. Oktober 2019
TIROL. Am Donnerstag, 03. Oktober kommt es wegen eines Feiertags in Deutschland zu einem LKW-Fahrverbot auf der Inntal- und der Brennerautobahn.
Sonderfahrverbot am 3. Oktober
Am dritten Oktober wird in Deutschland der Tag der Einheit gefeiert. Daher wurde dort ein LKW-Fahrverbot erlassen. Da die Einreisemöglichkeiten für den Schwerverkehr nicht gegeben ist, wurde auch in Tirol ein Sonderfahrverbot für den Schwerverkehr am Donnerstag, den 03.10.2019 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr erlassen. Das Fahrverbot gilt für Fahrten nach Deutschland oder Ziele, die nur über Deutschland erreicht werden können. Das Sonderfahrverbot gilt auf folgenden Strecken:
- Inntalautobahn A 12
- Brennerautobahn A 13
Wer ist vom Fahrverbot betroffen?
Das Sonderfahrverbot gilt für
- Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t
- Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt
Es gelten die üblichen Ausnahmen.
Erhöhtes Verkehrsaufkommen am 4. Oktober
Aufgrund des LKW Fahrverbotes am 3. Oktober kann es am Freitag, 4. Oktober ab 5:00 Uhr zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen auf der Inntal- und Brennerautobahn kommen. Besonders betroffen sein werden folgende Bereiche
- zwischen Brenner und Schönberg in Richtung Innsbruck
- zwischen Wörgl und Kufstein in Fahrtrichtung Deutschland
Hier kann es zu Behinderungen durch Schwerfahrzeuge kommen.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.