Landesentwicklungsprogramm
Strengere Richtlinien für Grundstückswidmung
Mit 1. Dezember tritt das neue Landesentwicklungsprogramm in Kraft. Es erschwert Neuausweisungen von Bauland für touristische Nutzung und soll Zersiedelung vermeiden. Dafür sollen Flächen für förderbaren Wohnraum und für erneuerbare Energieträger forciert werden. SALZBURG. Das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) gilt ab 1. Dezember. Es gibt den Rahmen für Raumordnung, Grundverkehr und Baurecht vor. "Das LEP ist die Grundlage für die räumlichen Entwicklungskonzepte und die Flächenwidmung...