Neue EU-Regelungen
Herkunft von Honig muss auf Verpackung stehen
Die Herkunftskennzeichnung kommt künftig auch als Pflicht für Honig. Somit muss auf der Verpackung bereits klar erkennbar sein aus welchem Land bzw. Ländern, der abgefüllte Honig stammt. Darauf haben sich Unterhändlerinnen und Unterhändler der EU geeinigt. Auch für Säfte und Marmeladen gibt es Änderungen. ÖSTERREICH. In den Regalen im Supermarkt findet sich neben reinem Honig aus einer Imkerei auch so manches Gemisch. Bisher musste bei diesen Honigmischungen lediglich angegeben werden, ob er...