Neue EU-Regelungen
Herkunft von Honig muss auf Verpackung stehen
Die Herkunftskennzeichnung kommt künftig auch als Pflicht für Honig. Somit muss auf der Verpackung bereits klar erkennbar sein aus welchem Land bzw. Ländern, der abgefüllte Honig stammt. Darauf haben sich Unterhändlerinnen und Unterhändler der EU geeinigt. Auch für Säfte und Marmeladen gibt es Änderungen.
ÖSTERREICH. In den Regalen im Supermarkt findet sich neben reinem Honig aus einer Imkerei auch so manches Gemisch. Bisher musste bei diesen Honigmischungen lediglich angegeben werden, ob er aus der EU stammt oder nicht. Hinzu kommt, dass in Zukunft auch die Größe des Anteils des Honigs aus dem jeweiligen Land angegeben werden muss.
Im letzten Schritt müssen die Regeln noch vom Parlament und EU-Staaten formell abgesegnet werden.
Änderungen für Säfte und Marmeladen
Den einzelnen Ländern überlassen bleibt, ob die Angabe des Prozentsatzes auf dem Etikett nur für die vier größten Anteile gelten soll. Bei Verpackungen mit weniger als 30 Gramm Inhalt gelten Ausnahmen. Etwa dürfen hier die Ursprungsländer durch einen Code abgekürzt werden.
Bei Säften und Marmeladen folgen ebenfalls neue Regeln für mehr Transparenz. Ein Saft darf dann etwa nur noch dann als "zuckerreduziert" gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich enthaltenen Zuckers entfernt wurde und keine Süßungsmittel hinzugefügt wurden. Für Konfitüren gilt, dass für einen Kilogramm mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden müssen.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.