Kommentar
Ein "Bärendienst" für Schweinezüchter
Das Tierwohl steht bei der Entscheidung gegen Vollspaltböden im Mittelpunkt. Die Aufhebung der Übergangslösung bis 2040 durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte aber aufgrund der unverhältnismäßigen Ungleichbehandlung von Neubauten und bestehenden Betrieben. Das ist selbst für Laien nachvollziehbar und sollte für politisch Verantwortliche ebenso vorab einleuchtend sein. Nun wurden für etliche Betriebe aus 17 Jahren gerade mal knappe zwei. Und damit stehen die Betroffenen vor schwerwiegenden...