Landesverwaltungsgericht nicht zuständig
Beschwerde über Wolfsmanagementverordnung zurückgewiesen
Die Ausnahme der Schonzeit für den Wolf bleibt bestehen – das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wies die Beschwerde des WWF zurück. OÖ. Seit 30. Juni 2023 gilt die neue Wolfsmanagementverordnung der oberösterreichischen Landesregierung. Diese beinhaltet unter anderem die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf. Die Naturschutzorganisation WWF erhob deshalb Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht – ihrer Ansicht nach sei die Verordnung im gesamten Umfang als rechtswidrig...