Verkehrskontrollen auf der Autobahn A1 und A10
Rasen und Führerscheinlos auf der Autobahn
Bei mehreren Verkehrskontrollen am 11. März zog die Verkehrspolizei Raser und Fahrer ohne Führerschein aus dem Verkehr.
FLACHGAU/TENNENGAU. Am Vormittag des 11. März hielten Verkehrspolizisten einen 23-jährigen Lenker eines Personenkraftwagens (Pkw) auf der Autobahn A1 in Fahrtrichtung Oberösterreich auf, nachdem der Mann mit dem Handy hantierte. Der Lenker aus Deutschland gab an, seinen Führerschein verloren zu haben. Nach einer Abfrage bei den Bundesdeutschen Behörden stellte sich heraus, dass der 23-Jährige keinen Führerschein besitzt. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und zeigen den Deutschen an.
Verkehrsraser auf der Tauernautoban
Am Nachmittag des 11. März hielten die Polizisten einen 18-jährigen Pkw Lenker auf, der auf der Tauernautobahn A10 mit 135 km/h in der 100er Zone unterwegs war. Im Baustellenbereich bei Golling fuhr der Mann zudem bei erlaubten 80 km/h eine Geschwindigkeit von 159 km/h. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und zeigen den Probeführerscheinbesitzer aus dem Pongau an.
ZUR SACHE:
Verkehrsregeln seit 1. März 2024
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Raserinnen und Raser ab 1. März in Österreich ihr Auto verlieren. Diese Maßnahmes betrifft auch Touristinnen und Touristen auf ihrem Weg durch oder in Österreich. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts droht der Entzug der Fahrzeuglenkerberechtigung (Führerschein). Zudem kann der betroffenen Person das Fahrzeug entzogen werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.
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