Kindergarten Anmeldungen - Einschreibung für Herbst 2018/19
In den kommenden Wochen laden die Gemeinden die Eltern zur Kindergarteneinschreibung für das Betreuungsjahr ab Herbst 2018/19 ein.
Dazu werden verschiedene Unterlagen benötigt und in manchen Gemeinden ist bereits jetzt eine Arbeitsbestätigung des Dienstgebers vorzulegen, als Nachweis für die Berufstätigkeit beider Eltern.
Wenn Plätze knapp sind erfolgt die Platzvergabe nach Reihungskriterien, bei denen berufstätige Eltern vorgereiht werden gegenüber Familien, bei denen z.B. ein Elternteil zu Hause ist.
Wichtige Information:
NACHWEISLICHE Arbeitssuche über das AMS ist gleichzusetzen mit der Berufstätigkeit!
Kinderbetreuungsgesetz-Novelle vom Dez. 2015, § 2 Abs 1: „Dabei ist insbesondere auf die Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten sowie auf die nachweisliche Suche der Erziehungsberechtigten nach einer Arbeitsstelle Bedacht zu nehmen.“
Die genaue Zeiten sind meist in Gemeindebriefen oder auf der Gemeindehomepage nachzulesen. In Hallein finden die Einschreibungen für die Städtischen Einrichtungen am 30. Jänner u. 31. Jänner 2018 jeweils von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Es ist wichtig, dass Sie sich an die vorgegebenen Zeiten halten und Ihr Kind anmelden.
Es gibt auch die Möglichkeit das Kind bei privaten Trägern oder bei Tageseltern (Tageselternzentrum TEZ oder Hilfswerk Salzburg) betreuen zu lassen.
Mag.a Corona Rettenbacher vom Forum Familie Tennengau- Elternservice des Landes Salzburg, steht für weitere Infos gerne zur Verfügung.
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