Heizkostenzuschuss 2025/2026
Antrag auf Zuschuss bis 30. September möglich

Einkommensschwache Haushalte können noch bis zum 30. September 2025 den Heizkostenzuschuss von 250 Euro beantragen. Die Auszahlung erfolgt einmalig zu Beginn der Heizsaison im Herbst 2025.
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  • Einkommensschwache Haushalte können noch bis zum 30. September 2025 den Heizkostenzuschuss von 250 Euro beantragen. Die Auszahlung erfolgt einmalig zu Beginn der Heizsaison im Herbst 2025.
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Das Land Tirol unterstützt auch in diesem Jahr Haushalte mit geringerem Einkommen bei den Heizkosten. Auf Initiative von Landeshauptmann Anton Mattle steht der Heizkostenzuschuss wieder bereit, um Familien und Senioren die bevorstehende Heizsaison finanziell zu erleichtern.

TIROL. Anträge für die Heizperiode 2025/2026 können noch bis 30. September 2025 eingereicht werden. Pro Haushalt beträgt die einkommensabhängige Förderung 250 Euro, die einmalig zu Beginn der Heizsaison im Herbst ausgezahlt wird. Für die diesjährige Förderperiode stellt das Land Tirol insgesamt 3,3 Millionen Euro bereit.

Landeshauptmann Mattle betont:

„Tirol steht für Leistungsbereitschaft, aber auch für Solidarität mit jenen, die es schwer haben. Der Heizkostenzuschuss ist eine gezielte Förderung für Tiroler, für die das Heizen eine finanzielle Herausforderung darstellt. Wir lassen niemanden in der Kälte stehen und sorgen dafür, dass die Unterstützung unkompliziert und rechtzeitig dort ankommt, wo sie gebraucht wird.“

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist auch über das Landes-Online-Portal „Digital Service Tirol“ möglich.
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Vereinfachte Antragstellung

Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol sowie die Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen. Dank des Tirol-Konvents, einem Prozess zur Weiterentwicklung der Landesverwaltung, wurde die Antragstellung vereinfacht und beschleunigt. Empfänger des Heizkostenzuschusses 2024/2025 erhielten bereits automatisch ein neues Antragsformular. So können Berechtigte ihre Daten überprüfen und bei Bedarf erneut unkompliziert den Zuschuss beantragen. Haushalte von Mindestpensionisten mit Ausgleichszulage, die bereits 2024/2025 gefördert wurden, müssen keinen neuen Antrag stellen. Nach Prüfung erhalten sie ein automatisches Zusageschreiben und die Auszahlung erfolgt direkt. Die Beantragung ist zudem über das Landes-Online-Portal „Digital Service Tirol“ möglich. Durch eine interne Umstellung konnte die Bearbeitungszeit pro Antrag deutlich reduziert werden.

Dank des Tirol-Konvents wurde die Antragstellung für den Heizkostenzuschuss vereinfacht.
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Weitere Informationen

Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss:

  • 1.210 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1.910 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • + 300 Euro pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
  • + 700 Euro pro Monat für weitere Personen mit Einkommen


Alle Details sowie das Antragsformular sind unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss abrufbar.

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