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28 verbotene Radar- und Laserblocker beschlagnahmt

Im Kühlergrill eingebaute Laserblocker | Foto: LPD-Tirol
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TIROL. In Tirol wurden seit Mitte Februar 28 verbotene Radar- und Laserblocker beschlagnahmt. Seit 2017 dürfen derartige Geräte in Fahrzeugen weder mitgeführt noch angebracht werden.

Neue Bestimmungen im Kraftfahrgesetz seit 2017

2017 kam es zu Änderungen im Kraftfahrgesetz. Nach neuen Bestimmungen dürfen Geräte und Gegenstände, mit denen technische Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, an Fahrzeugen weder angebracht noch mitgeführt werden. Belangt werden können sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer. Dabei liegt der Strafrahmen bei bis zu 5.000 Euro. Weiters werden diese Geräte - die Radar- und Leserblocker - beschlagnahmt. Die Fahrzeuge dürfen solange nicht weiterfahren, bis ein Fachmann diese Geräte ausgebaut hat.

28 verbotene Radar- und Laserblocker beschlagnahmt

Seit Feber 2019 führt die Tiroler Polizei bei den Verkehrsüberwachungen auch Untersuchungen in Bezug auf Radar- und Laserblocker durch. Bisher kam es bei diesen speziellen Überprüfungen zu 28 Beschlagnahmungen von Laser- und Radarblockern. So wurden am vergangenen Wochenende insgesamt vier Laserblocker beschlagnahmt. Diese waren in hochpreisigen Fahrzeugen verschiedener Hersteller angebracht. Die Lenker waren auf der Inntalautobahn und der Zillertalstraße unterwegs.

Verkehrskontrollen in Bezug auf diese verbotenen Radar- und Laserblocker werden weiter fortgesetzt.

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