Tödliche Verkehrsunfälle
Ein Appell für mehr Kindersicherheit

Erfolgreiche Bilanz in Tirol: Innsbruck und fünf Bezirke erreichen null tödliche Kinderunfälle in den letzten zehn Jahren. | Foto: unsplash
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  • Erfolgreiche Bilanz in Tirol: Innsbruck und fünf Bezirke erreichen null tödliche Kinderunfälle in den letzten zehn Jahren.
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Im vergangenen Jahr verletzten sich in Tirol 340 Kinder im Straßenverkehr, darunter ein tödlicher Unfall. Laut einer Analyse des VCÖ (Verkehrsclub Österreich) sind Kinder am häufigsten als Pkw-Insassen verunglückt. In Ortsgebieten verletzten sich jedoch mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder beim Gehen oder Radfahren. Es werden daher verstärkte Maßnahmen für ein kindgerechtes Verkehrssystem gefordert.

TIROL. Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, Gefahrenstellen auf den Schulwegen in eine Online-Karte einzutragen. Bereits 54 Tiroler Gemeinden haben Problemstellen dokumentiert. In den letzten zehn Jahren haben Innsbruck und fünf Tiroler Bezirke, darunter Imst und Landeck, das Ziel "kein tödlicher Kinderunfall im Straßenverkehr" erreicht. Leider gab es im Bezirk Kitzbühel einen tödlichen Unfall, in Kufstein und Schwaz je zwei. Insgesamt starben in diesem Zeitraum fünf Kinder, mehr als 2.900 wurden verletzt.

Häufige Unfallursachen

Im letzten Jahr waren 112 Kinder als Pkw-Insassen betroffen, und zwei Drittel der Unfälle ereigneten sich im Ortsgebiet. Hier verletzten sich 74 Kinder beim Radfahren und 59 zu Fuß. Somit waren über die Hälfte der Verletzten bewegungsaktiv mobil. "Gerade für Kinder ist Bewegung sehr wichtig", betont VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky. "Umso wichtiger ist es, Maßnahmen für ein kindgerechtes Verkehrssystem umzusetzen." Dazu gehören breitere Geh- und Radwege, übersichtliche Straßenübergänge und mehr Verkehrsberuhigung.

Verkehrsregeln: Sicherheit für Kinder beim Überqueren der Straße muss gewährleistet sein. | Foto: unsplash
  • Verkehrsregeln: Sicherheit für Kinder beim Überqueren der Straße muss gewährleistet sein.
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Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr

Der VCÖ erinnert daran, dass Kinder vom Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr ausgenommen sind. "Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, für die der Vertrauensgrundsatz nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist", heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Wenn ein Kind die Straße überqueren möchte, sollte dies auch dort möglich sein, wo kein Schutzweg vorhanden ist.

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