Prozess um den Tod von Leon
Mordanklage gegen Vater vor Landesgericht

Am Mittwoch, 17. Juli, ist in Innsbruck der Mordprozess um den sechsjährigen Leon gestartet.  
 | Foto: Simon Legner (WIKI-User:simon04)
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Am Mittwoch, 17. Juli, hat am Landesgericht in Innsbruck der Prozess im tirolweit bekannten „Fall Leon" begonnen. Es geht um den Tod eines sechsjährigen Buben, der vor zwei Jahren in der Kitzbüheler Ache in St. Johann ertrunken ist. Die Anklage geht davon aus, dass der Vater seinen Sohn in den Fluss stieß. Der 40-Jährige bekannte sich nicht schuldig. 

INNSBRUCK/KITZBÜHEL. Der erste Prozesstag im Fall Leon begann um 9 Uhr. Das Medieninteresse war groß und der Schwurgerichtssaal im Landesgericht prall gefüllt. Da der Angeklagte aus Deutschland stammt, waren auch Journalisten aus Deutschland anwesend. Zum Prozessauftakt verteidigte sich Florian A., gegen den Vorwurf des Mordes an seinem sechsjährigen Sohn Leon. Der Vater schilderte, er sei im August 2022 in der fraglichen Nacht Opfer eines Raubüberfalls geworden. Er sei mit seinem geistig beeinträchtigten Kind spazieren gegangen, als er angegriffen, mit einer Flasche niedergeschlagen und beraubt wurde. Während seiner Bewusstlosigkeit sei Leon in den nahen Fluss gefallen.

Ein Blitzschlag im Kopf 

Als Richter Andreas Fleckl den Angeklagten bat, die Ereignisse in jener Nacht zu beschreiben, erzählte er, dass sein Sohn in der regnerischen Nacht unruhig gewesen sei. Das sei öfter vorgekommen. Um den Sechsjährigen zu beruhigen, sei er nach St. Johann gefahren, um einen Spaziergang zu unternehmen. Seine letzte Erinnerung sei „ein Blitzschlag im Kopf“ gewesen – als ihn die Flasche des mutmaßlichen Angreifers am Kopf getroffen habe. Ein Passant hat den Vater in den frühen Morgenstunden an der Promenade des Flusses bewusstlos neben dem leeren Kinderwagen gefunden. Daraufhin hatte eine große Suchaktion begonnen, bei der nur noch die Leiche des Sechsjährigen geborgen werden konnte.

Der sechsjährige Bub ist in der Ache ertrunken. Rettungskräfte konnten nur mehr seinen Leichnahm bergen.  | Foto: ZOOM.Tirol
  • Der sechsjährige Bub ist in der Ache ertrunken. Rettungskräfte konnten nur mehr seinen Leichnahm bergen.
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Unglaubwürdige Version des Vaters 

Zu Beginn des Mordprozesses erklärte Staatsanwalt Joachim Wüstner, dass die Version des Vaters unglaubwürdig sei und es sehr zweifelhaft sei, dass er eine Stunde lang ohnmächtig gewesen sein soll. Aus medizinischer Sicht sei es nicht erklärbar, warum Florian A. solange bewusstlos war. Außerdem zeigen Videoaufnahmen, dass sich die Tatwaffe beim angeblichen Überfall - eine Sektflasche - im Kinderwagen befunden habe. Auch das Gutachten des Gerichtsmediziners Walter Rabl spricht gegen die Version des Angeklagten. Am Hinterkopf des 40-Jährigen wurde eine kleinere Rissquetschverletzung festgestellt, sowie einige Abschürfungen im Gesicht. Verletzungen, die laut Rabl, nicht mit einer langen Bewusstlosigkeit vereinbar seien. Nach Aussagen des Experten, würde ein heftiger Schlag mit einer Flasche zu anderen Verletzungen führen. 

Eine innige Beziehung

Der Staatsanwalt beschrieb das Motiv und erklärte, dass Leon vier Tage vor dem Vorfall die Ablehnung eines Kindergartenplatzes erhalten hatte. Die Eltern bezeichneten diesen Tag in ihren Nachrichten als „den bisher schlimmsten Tag“. Laut dem Ankläger war „dieser weitere Rückschlag“ der Auslöser, der das Fass zum Überlaufen brachte. Für Verteidiger Mathias Kapferer reicht der abgelehnte Kindergartenplatz nicht als Motiv, schließlich sei die Betreuung von Leon gesichert gewesen. Weiters beschrieb er die Beziehung zwischen Vater und Sohn als innig und liebevoll und betonte, der Sechsjährige habe große Fortschritte gemacht.  

Hier soll sich im August 2022 der angebliche Überfall zugetragen haben. Im Prozessauftakt kritisierte die Verteidigung die polizeiliche Ermittlung.  | Foto: ZOOM.Tirol
  • Hier soll sich im August 2022 der angebliche Überfall zugetragen haben. Im Prozessauftakt kritisierte die Verteidigung die polizeiliche Ermittlung.
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Fehlerhafte Polizeiarbeit

Die Verteidigung kritisierte im Prozess das polizeiliche Ermittlungsverfahren. Ein wichtiges Überwachungsvideo, das den angeblichen Täter gezeigt habe, wäre nicht rechtzeitig gesichert worden. Auch die Glasscherben der Flasche, die als Tatwaffe gilt, seien nicht vollständig eingesammelt worden und der Schrittzähler des Mobiltelefons des Angeklagten sei fehlerhaft. Außerdem wurde auf der Kleidung des Jungen die DNA eines „fremden Mannes“ gefunden. 

Über den „Fall Leon“ 

Ende August 2022 entdeckten Rettungskräfte den sechsjährigen Leon leblos auf einer Sandbank in der Kitzbüheler Ache. Der Vater gab an, in der Nacht auf einer Promenade neben dem Fluss von einem Unbekannten mit einer Flasche niedergeschlagen und ausgeraubt worden zu sein. Angeblich wäre der sechsjährige und geistig beeinträchtigte Junge eigenständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gefallen und ertrunken. Nach intensiven Ermittlungen, bei denen keine heiße Spur zum angeblichen Täter gefunden wurde, geriet jedoch der 40-Jährige selbst in den Fokus der Untersuchungen und wurde am 27. Februar 2023 verhaftet. Der Fall wird an drei Prozesstagen, am Mittwoch, 17. Juli, Donnerstag, 18. Juli und am Donnerstag, 1. August verhandelt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Vater lebenslange Haft. 

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