Wolf
Ötztal – Nächster Wolf zum Abschuss freigegeben

Die beschlossene Maßnahmenverordnung für den Abschuss eines Wolfs im Bereich Ötztal tritt nach Kundmachung am 20. Mai 2023 in Kraft.  | Foto: Pixabay/hansharbig (Symbolbild)
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  • Die beschlossene Maßnahmenverordnung für den Abschuss eines Wolfs im Bereich Ötztal tritt nach Kundmachung am 20. Mai 2023 in Kraft.
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Neben der Abschussverordnung in Osttirol wurde nun auch einer für den Wolf im Ötztal erlassen. Er ist verantwortlich für die vier gerissenen Schafe im Bereich Leierstal-Alm. 

TIROL/ÖTZTAL. Ab dem 20. Mai 2023 wird besagter Wolf für acht Wochen in 45 Jagdgebieten zum Abschuss freigegeben. 

Ein weiterer Wolf wird für acht Wochen zum Abschuss freigegeben. Diesmal wird im Ötztal gejagt.  | Foto: Pixabay/keyouest (Symbolbild)
  • Ein weiterer Wolf wird für acht Wochen zum Abschuss freigegeben. Diesmal wird im Ötztal gejagt.
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Die Folge von vier toten Schafen

Im Bereich Leierstal-Alm wurden im Zeitraum von 16. bis 17. Mai insgesamt vier tote Schafe begutachtet. Sie wurden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen.

„Laut Definition handelt es sich auch hier somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann. Auch in diesem Fall haben wir, wie bereits am Mittwoch für einen Schadwolf in Osttirol, auf Basis der neuen Rechtslage umgehend gehandelt. Das zeigt, dass wir – wenn auch unser ganzheitliches Ziel die Senkung des Schutzstatus des Wolfs bleibt – sobald es uns möglich ist, eingreifen“,

sagt LHStv Josef Geisler.

Anwesenheit durch Wildkamera bewiesen

Bereits Ende März wurde die Anwesenheit eines Wolfs durch Aufnahmen einer Wildkamera im Gemeindegebiet von Oetz nachgewiesen. Laut Definition können Großraubtiere unter anderem dann von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden, wenn sie beispielsweise sachgerecht geschützte Tiere etwa auf Heimweiden oder – wie in diesem Fall – wiederholt Weidetiere in den Alpschutzgebieten angreifen.

Die beschlossene Maßnahmenverordnung für den Abschuss eines Wolfs im Bereich Ötztal tritt nach Kundmachung am 20. Mai 2023 in Kraft. In 45 Jagdgebieten im Umkreis von zehn Kilometern kann in den nächsten acht Wochen ein Wolf erlegt werden. Die Jagdausübungsberechtigten werden verständigt.

Ich habe einen Wolf gesehen, was tun?

Informationen zu aktuell laufenden Abklärungen sowie vorliegende Nachweise zu Großraubtieren werden vonseiten des Landes transparent und laufend für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt: Unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs können sich Interessierte auf einer interaktiven Karte informieren (diese wird laufend befüllt).
Dieses Service ist auch in der Land Tirol App als eigene Anwendung verfügbar und kann einfach am Smartphone genützt werden. Die Land Tirol App steht kostenfrei zum Download im Apple App Store und Google Play Store zum Download zur Verfügung.

Seitens der Landes wird die Bevölkerung einmal mehr gebeten, Hinweise auf Großraubtiere direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder über das Sichtungsformular www.tirol.gv.at/sichtmeldung an die Behörde zu melden.

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