AK Tirol
Pflichtpraktikum – Nicht immer gibt es einen Lohn
TIROL. In vielen Bereichen und Schulen müssen Jugendliche ein Pflichtpraktikum zur Verbindung von Theorie und Praxis ablegen - nicht immer läuft alles reibungslos. Die AK-Tirol gibt Tipps.
Löhne beim Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum unterscheidet sich vom Ferialjob, denn beim Ferialjob geht es in erster Linie um das Geldverdienen. Pflichtpraktika können mit oder ohne Anspruch auf eine Entlohnung sein - dies hängt in erster Linie vom jeweiligen Kollektivvertrag der Branche ab. So gibt es beispielsweise in den Bereichen Tourismus, Handel und Metall verpflichtende Regelungen zur Bezahlungen. Aus diesem Grund sollte man schon im Vorfeld abklären, ob man Anspruch auf eine Entlohnung hat. Anspruch hat man nur, wenn das Praktikum in Form eines Arbeitsverhältnisses gemacht wird. Wichtig ist es auch, im Vorfeld abzuklären, wie hoch die Arbeitszeit ist und ob man sozialversichert ist.
AK-Beratungsangebot für Jugendliche
Bei der AK-Tirol gibt es ein eigens für Jugendliche gedachtes Informations- und Beratungsangebot. Hier können sich Jugendliche auch über das Pflichtpraktikum informieren.
Telefon: 0800/22 55 22 – 1566
Mail: jugend@ak-tirol.com
Die Broschüre Arbeiten in den Ferien kann kostenlos angefordert oder als pdf heruntergeladen werden.
Broschüre zum Download: Arbeiten in den Ferien
Alle Angebote und Leistungen der AK Tirol auf der Homepage www.ak-tirol.com
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