Rückwidmungen: juristischer Eiertanz

BEZIRK (fh). Das Thema "leistbares Wohnen" ist ebenso abgedroschen wie überstrapaziert und wenn wieder einmal in einer Sonntagsrede darüber schwadroniert wird, dass es günstigen Wohnraum braucht, ist das meist nur heiße Luft. Selbst Wohnbaugiganten wie die "Neue Heimat Tirol" tun sich mittlerweile schwer Grund und Boden für ihre Projekte zu lukrieren und private Wohnbauträger spielen oft in einer preislichen Liga, die nicht für jeden Geldbeutel geeignet ist. Der sogenannte Baulandüberhang, sprich gewidmetes Bauland welches in Privatbesitz ist, macht die Sache nicht besser und die politischen Versuche auf die Reserven zuzugreifen sind bis dato mehr oder minder gescheitert. Das Tiroler Raumordnungsgesetz hat im Laufe der Jahre viele Änderungen erfahren und man hat unter anderem die Möglichkeit von sogenannten Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau eingeführt – die Gemeinden reagierten größtenteils mit Zurückhaltung. Egal ob im Ziller- oder Achental bzw. in der Region Schwaz oder Wattens – ungenütztes, gewidmetes Bauland gibt es überall, doch wenn jemand nicht verkaufen oder bauen will, ist dies derzeit die sicherste Wertanlage. Eine Tatsache, die kaum Spielraum bietet und doch wird gebaut, was das Zeug hält. Ausländische Investorenmodelle bieten eine legale Möglichkeit das Grundverkehrsgesetz zu umgehen, heimische Baulandbesitzer denken nicht daran etwas zu verkaufen und wer nicht das nötige Kleingeld mitbringt, braucht es erst gar nicht zu versuchen. 

Altlasten

Wer z.B. seit 30 Jahren auf einem gewidmeten, unbebauten Grundstück sitzt, hat über die Jahre nicht nur eine massive Wertsteigerung erfahren, sondern kann der Zukunft auch relativ gelassen entgegensehen. Im Spannungsfeld zum Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums und zum Grundrecht auf Erwerbsfreiheit versucht die Politik einen Weg zu finden etwaige Rückwidmungen durchzuführen, doch die juristischen Hürden sind hoch. Das Land Kärnten z.B. wird demnächst ein Gesetz beschließen, welches genau diese Thematik behandelt. Man will die gesetzliche Möglichkeit schaffen gewidmetes Bauland rückzuwidmen in Grünland. Ein Schritt, der umstritten ist, denn es geht in weiterer Folge um Entschädigungen. 
In einem verfassungsjuristischen Gutachten für die AK Tirol schreibt Karl Weber: "Aus verfassungsrechtlicher Sicht könnte eine Befristung der Widmung mit anschließender Rückwidmung für die Zukunft grundsätzlich eingeführt werden. Dies müsste jedoch im TROG ausdrücklich und eindeutig formuliert werden. Damit wäre die gesetzliche Grundlage für diese als Eigentumsbeschränkung zu qualifizierende Maßnahme gegeben. Grundsätzlich kann sich niemand auf den Vertrauensschutz dergestalt berufen, dass eine bestehende Rechtslage kontinuierlich fortbestehen muss, mögen mit der Rechtsänderung auch Nachteile in der Rechtssphäre eines Betroffenen verbunden sein. Es steht dem Gesetzgeber danach grundsätzlich frei, die
Rechtslage für die Zukunft anders und für Betroffene auch ungünstiger zu gestalten."

Beispielhaft

In der Gemeinde Vomp z.B. hat Bürgermeister Karl-Josef Schubert eine klare Haltung im Bezug auf etwaige Rückwidmungen: "Ich denke, dass Rückwidmungen ohne Entschädigungen juristisch kaum durchführbar sind. Diverse Grundstücke, die z.B. in den 70er Jahren gewidmet wurden, haben wir z.B. eingeklammert, was bedeutet, dass sie quasi rückgewidmet sind, es aber jederzeit möglich ist die Baulandwidmung wieder zu aktivieren. Ich bin eher der Meinung, dass zuviel gebaut wird, wenn ich mir die Menge der Projekte bei uns in Vomp so ansehe. Es ist ja ohnehin schon so, dass bei Neuwidmungen größerer Flächen ca. 50 Prozent an den sozialen Wohnbau bzw. die Gemeinden abgegeben werden muss. Private Wohnbauträger bauen, was das Zeug hält. Es ist eher der Fall, dass sich die Gemeinnützigen schwer tun Grundstücke aufzutreiben", erklärt der Ortschef.

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