Studienbeihilfe
Studienbeihilfe bis zum 15. Dezember beantragen

Nur wer die Studienbeihilfe bis zum 15. Dezember 2020 beantrag, kann die Beihilfe rückwirkend ab dem September 2020 beziehen.  | Foto: Pixabay/silviarita (Symbolbild)
  • Nur wer die Studienbeihilfe bis zum 15. Dezember 2020 beantrag, kann die Beihilfe rückwirkend ab dem September 2020 beziehen.
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TIROL. Noch bis zum 15. Dezember können StudentInnen die Studienbeihilfe beantragen. Die Frist läuft langsam aus, Studierende, die noch keine Beihilfe beantragt haben, sollten dies unbedingt nachholen. 

Rückwirkende Studienbeihilfe

Nur wer die Studienbeihilfe bis zum 15. Dezember 2020 beantrag, kann die Beihilfe rückwirkend ab dem September 2020 beziehen. 
Mithilfe der kostenlosen Handy-Signatur sowie dem kostenfreien elektronischen Postfach
„MeinPostkorb“ können Anträge einfach online gestellt und Bescheide oder Briefe der
Studienbeihilfenbehörde elektronisch empfangen werden.
Dafür muss lediglich die Handy-Signatur aktiviert werden. Mit einem Handy und einem gültigen Lichtbildausweis ist das schnell erledigt. 
Die Handy-Signatur kann in Bezirksämtern, Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften oder Finanzämtern kostenlos freigeschalten werden.

Online-Antrag

Sobald die Handy-Signatur aktiviert ist, kann man von zu Hause aus einen Online-Antrag stellen bzw. das elektronische Postfach „MeinPostkorb“ auf www.oesterreich.gv.at eingerichtet werden.

Weitere Infos unter
www.handy-signatur.at
www.oesterreich.gv.at
www.bmdw.gv.at

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