UN-Behindertenrechtskonvention
Tagung zu wissenschaftlichen und rechtspolitischen Schwerpunkten

Gruppenbild bei der UN-BRK-Tagung (v.l.): ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Markl (Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät), Mag. Mag. Dr. Caroline Voithofer (Institut für Zivilrecht), Dr. Hansjörg Hofer (Bundesbehindertenanwalt), Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel), Mag. Dr. Elisabeth Rieder (Behindertenbeauftragte an der Uni Innsbruck), Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Ganner (Institut für Zivilrecht). | Foto: Universität Innsbruck
  • Gruppenbild bei der UN-BRK-Tagung (v.l.): ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Markl (Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät), Mag. Mag. Dr. Caroline Voithofer (Institut für Zivilrecht), Dr. Hansjörg Hofer (Bundesbehindertenanwalt), Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel), Mag. Dr. Elisabeth Rieder (Behindertenbeauftragte an der Uni Innsbruck), Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Ganner (Institut für Zivilrecht).
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Vor Kurzem tagte man in der Uni Innsbruck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich und Deutschland. Mit dabei war Bundesbehindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer und weitere hochrangige VertreterInnen aus den beiden Ländern. Gemeinsam diskutierte man die jeweiligen Staatenberichte, die noch in diesem Jahr beim UN-Komitee eingereicht werden müssen. 

Wissenschaftliche und Rechtspolitische Schwerpunkte

Noch sind die Inhalte in den Staatenberichten bezüglich der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Schwerpunkte offen. Innerhalb der Tagung sollten die Inhalte erarbeitet werden. Zu Beginn gab es einen  Überblick über die aus der Konvention für Österreich und Deutschland sich ergebenden Verpflichtungen. Des Weiteren folgten Vorträge zum Mechanismus der Staatenprüfung sowie zu den Staatenberichten für Österreich und Deutschland.

Der zweite Teil der Veranstaltung hatte drei Themenschwerpunkte bezüglich der UN-Behindertenrechtskonvention: "Rechtssubjektivität mit Fokus auf Fragen zum Zugang zum Recht, Bildung sowie Recht auf Arbeit."
Die Themen wurden in verschiedenen Arbeitsgruppen bearbeitet, die jeweils offene Umsetzungsfordernisse erarbeitete. 

Durch die Einbeziehung von VertreterInnen der Staaten sowie von SelbstvertreterInnen sollte ein besseres Verständnis über faktische und rechtliche Probleme bei der Durchsetzung der Rechte geschaffen werden. Aber auch Grenzen des (internationalen) Rechts als emanzipatorisches Mittel sollten verdeutlicht werden. 
Sobald die Tagung beendet ist, werden die erarbeiteten Kernthesen auf der Homepage der Universität Innsbruck veröffentlicht. 

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