Tiroler Landesregierung verabschiedet Novelle zum Naturschutzgesetz

Symbolfoto. | Foto: Florian Haun

„Wir gehen den Tiroler Weg für Energiesicherheit und Klimaschutz. Durch den ökologisch vertretbaren Ausbau der Wasserkraft tragen wir aktiv zur europäischen Energiewende und zum Klimaschutz bei. Mit dem Spatenstich für das Gemeinschaftskraftwerk Inn folgt noch diese Woche ein erster wichtiger Schritt dazu“, erklärt LH Günther Platter.

Die von der Landesregierung einstimmig vorgeschlagene Anpassung des Naturschutz-Gesetzes hat zum Zweck, die Weichen für die Tiroler Energieautonomie 2050 zu stellen und dabei verbesserten Schutz für Tiroler Naturjuwele mitzunehmen. Denn Naturschutz und Energiewende sind kein Gegensatz, vielmehr gehen sie Hand in Hand. So wird es neben klar definierten Bereichen für die energiewirtschaftliche Nutzung auch Tabustrecken an Gewässern geben, wo keine weiteren Kraftwerke entstehen.

Während der Bauphasen von Projekten der Energiewende werden in Zukunft zeitlich begrenzt der nötige Baulärm und Hubschrauberflüge in Ruhegebieten möglich sein. Über 40 Stellungnahmen zum Naturschutzgesetz hat die Landesregierung in den letzten Wochen gesichtet und teilweise auch berücksichtigt. „Aber für die Tiroler Landesregierung ist klar, dass die Tiroler Natur stärkeren Schutz verdient und deshalb haben wir uns in der Novelle für diese Richtung entschieden“, sagt Umweltlandesrätin LHStvin Ingrid Felipe. Davon zeuge unter anderem, dass der Landesumweltanwalt weisungsfrei gestellt wird und damit deutlich mehr politisches Gewicht erhält.

Verbesserter Baum-, Auwald- und Feuchtgebietsschutz

Deutliche Verbesserungen für den Naturschutz gibt es mit dem Novellierungsvorschlag der Tiroler Landesregierung beim Baumschutz. Kilometerlange Schlägerungen entlang von Zug- und Straßenstrecken werden in Zukunft einer naturschutzrechtlichen Bewilligung bedürfen – für die Landeshauptmann-Stellvertreterin ein „großer Schritt für den Baumschutz auch außerhalb des Waldes.“

Der neue erweiterte Feuchtgebietsschutz stellt auch den Zuströmungsbereich des Wassers unter Schutz, somit auch die Umgebung von Mooren.
Schließlich konnte vereinbart werden, dass auch Maßnahmen zu Projekten der Energiewende keinesfalls den Bestand von bestimmten Vogelarten gefährden darf.

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