Kontrollen
Schwerfahrzeuge sind zu 99,5% mit Winterreifen gerüstet
TIROL. Erneut führte die Tiroler Polizei auf der Inntal- und Brennerautobahn Schwerpunktkontrollen durch. Diesmal wurden die Schwerfahrzeuge auf Winterreifen kontrolliert.
Was sind die gesetzlichen Bestimmungen?
Grundsätzlich sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, das LKW mit einem hzl. Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t Winterreifen vom 1. November bis zum 15. April montiert haben müssen. Eine Schneekettenmitführpflicht besteht ebenfalls in diesem Zeitraum.
Für Omnibusse gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März, die Schneekettenmitführverpflichtung gilt bis zum 15. April.
Für LKW und Busse gilt, dass Winterreifen zumindest auf den Rädern einer Antriebsachse montiert sein müssen.
Die Kontrollergebnisse
950 Schwerfahrzeuge (LKW, LKW mit Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge) wurden überprüft;
5 Fahrzeuge waren ohne Winterreifen unterwegs, bei 89 Fahrzeugen wurden keine Schneeketten mitgeführt.
Die durchgeführte Schwerpunktaktion zeigte, dass nahezu alle Schwerfahrzeuge (99,5 %) mit Winterreifen ausgerüstet waren. Betreffend der Mitführverpflichtung von Schneeketten wurde festgestellt, dass immerhin 89 von den 950 Lenkern (also rund 10 %) keine Schneeketten mit sich führten.
Bei den Kontrollen wurden darüber hinaus keine Fahrzeuge festgestellt, die weder Winterreifen montiert noch Schneeketten nicht mitgeführt hatten.
Seitens der Polizei werden auch in den kommenden Wochen weiterhin schwerpunktmäßige Kontrollen des Schwerverkehrs betreffend Winterausrüstung durchgeführt.
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