Stichwahlen
BürgermeisterInnen-Stichwahlen am 13. März

In vier Gemeinden fällt die Stichwahl zur/zum BürgermeisterIn aus. Bleiben noch 27 Gemeinden übrig. | Foto: pixabay
  • In vier Gemeinden fällt die Stichwahl zur/zum BürgermeisterIn aus. Bleiben noch 27 Gemeinden übrig.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. In 27 Gemeinden stehen am 13. März 2022 noch Stichwahlen an. In vier Gemeinden, hatten sich zuvor KandidatInnen zurückgezogen. Die Wahlkarten für bestehende Stichwahlen können in den jeweiligen Gemeinden noch bis zum 11. März beantragt werden. 


Vier KandidatInnen haben sich zurück gezogen

Bei den vergangenen Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahlen am Sonntag, den 27. Februar, konnte in 31 Gemeinden keine Entscheidung getroffen werden, was die BürgermeisterkandidatInnen angeht. In diesen Gemeinden kommt es zur Stichwahl. Bis Dienstag, 8. März um 17 Uhr, hatten die KandidatInnen noch die Möglichkeit, sich von dieser Wahl zurückziehen.
Gesehen ist dies in den Gemeinden Nassereith, Völs, Wattens und Wörgl. Hier findet entsprechend keine Stichwahl statt. In den übrigen 27 Gemeinden können sich die zwei stimmenstärksten BürgermeisterkandidatInnen zu einer engeren Wahl stellen, welche am Sonntag, den 13. März, stattfindet.

Gemeinden in denen noch eine Stichwahl stattfindet (Stand: 9.3.2022)

  • Ainet
  • Ampass
  • Angerberg
  • Axams
  • Eben am Achensee
  • Fieberbrunn
  • Fügenberg
  • Haiming
  • Hall in Tirol
  • Hart im Zillertal
  • Imst
  • Jenbach
  • Kirchberg in Tirol
  • Kramsach
  • Kufstein
  • Langkapfen
  • Mayrhofen
  • Natters
  • Neustift im Stubaital
  • Obsteig
  • Schwaz
  • St. Ulrich am Pillersee
  • Stumm
  • Terfens 
  • Volders
  • Weer
  • Wenns

Wahlkarten für Stichwahl beantragen

Alle Wahlberechtigten, die am 13. März 2022 voraussichtlich ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können, haben wiederum die Möglichkeit, die Wahl mittels Wahlkarte durchzuführen. Der entsprechende Antrag ist entweder schriftlich (per Brief, Email oder online unter www.wahlkartenantrag.at) bis spätestens Mittwoch, 9. März 2022, oder mündlich bis spätestens Freitag, 11. März 2022, 14 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht möglich. In weiterer Folge erhalten die AntragstellerInnen die Wahlkarte sowie ein Wahlkuvert mit dem amtlichen Stimmzettel für die BürgermeisterInnen-Stichwahl.

Nach dem Ausfüllen und unterschreiben der Wahlkarten müssen diese bis spätestens 11. März 2022 in der Gemeinde einlangen: entweder durch persönliche Abgabe oder auf dem Postweg. Vonseiten des Landes wird ausdrücklich auch auf die Miteinberechnung des Postwegs verwiesen, sodass Wahlkarten pünktlich bis Freitag, 14 Uhr, im Gemeindeamt einlangen. Die Portokosten werden von der Gemeinde übernommen. Zudem kann die Wahlkarte am Wahltag selbst während den Öffnungszeiten im zuständigen Wahllokal übergeben werden. Das kann durch persönliche Übergabe oder mittels Boten erfolgen.

Sollte vor Dienstag, 8. März, eine Wahlkarte ausgestellt worden sein, auf Grund des Rückzugs einer Kandidatin/eines Kandidaten jedoch keine Stichwahl stattfinden, verliert die Wahlkarte ihre Gültigkeit und kann von der/dem AntragstellerIn entsorgt werden.

Alle bisherigen Ergebnisse der Gemeinderatswahlen 2022 auf MeinBezirk.at:

Ergebnisse der Gemeinderat- und Bürgermeisterwahl 2022

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