Tiroler Monitoringausschuss
Digitale Barrierefreiheit in den Gemeinden

- Barrierefreiheit bedeutet nicht nur der stufenlose Zugang zu Gebäuden, sondern auch der barrierefreie Zugriff aufs Internet.
- Foto: unsplash/nordwood (Symbolbild)
- hochgeladen von Lucia Königer
TIROL. Der Tiroler Monitoringausschuss möchte sich in diesem Jahr besonders für die "Digitale Barrierefreiheit" einsetzen. Vor allem Webseiten der Tiroler Gemeinden nimmt der Monitoringausschuss in die Pflicht.
Was bedeutet "digitale Barrierefreiheit"?
Der Tiroler Monitoringauschuss macht klar, dass Barrierefreiheit nicht nur der stufenlose Zugang zu Gebäuden bedeutet, sondern auch der barrierefreie Internetzugang. Der Monitoringausschuss spricht diesbezüglich vor allem die Tiroler Gemeinden an.
„In Zeiten fortschreitender Digitalisierung und eingeschränkter Mobilität wird es immer wichtiger, dass Gemeinden allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zum Internet gewährleisten – unabhängig von Alter, Bildung, Herkunft oder Behinderung. Die Websites der Gemeinden müssen daher durchgängig barrierefrei sein“,
stellt Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses, klar.
Wie sieht eine barrierefrei Webseite aus?
Was muss jedoch beachtet werden, wenn man eine Webseite barrierefrei gestalten möchte?Menschen mit Sehbehinderungen können sich zum Beispiel mithilfe spezieller Programme, sogenannter Screenreader (auch Bildschirmleser genannt), die gewünschten Informationen akustisch oder in Braille-Schrift vermitteln lassen. Das dies möglich ist, müssen Bilder, Grafiken und Alternativtexte hinterlegt sein, die beschreiben, was darauf zu sehen ist.
Für Menschen mit Höreinschränkungen ist es wichtig, dass auch Audio- und Videodateien mit Texten ergänzt werden.
Darüber hinaus verfügen barrierefreie Websites über die Möglichkeit, Farbkontraste und Schriftgröße individuell einzustellen sowie Cursorsteuerungen über die Tastatur vorzunehmen. Mehr zu den Grundsätzen für barrierefreies Internet finden sich HIER
Ombudsstelle prüft Verstöße gegen das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz
Wer sich durch die Gestaltung und Nutzungseinschränkungen einer Webseite benachteiligt fühlt, kann rechtliche Schritte einleiten. Werden die Barrieren durch die InhaberInnen der Website – etwa die Gemeinden – nicht zufriedenstellend beseitigt, kommt die Ombudsstelle für barrierefreies Internet ins Spiel.
Stichprobenartig überwacht die Beschwerdestelle, inwieweit Websites und mobile Anwendungen des Landes, der Gemeinden und von Körperschaften öffentlichen Rechts, die durch Landesgesetze eingerichtet wurden, barrierefrei sind. Kommt es zu einer Beschwerde, wird geprüft, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des Tiroler Antidiskriminierungsgesetztes 2005 vorliegt. Bei berechtigten Beschwerden spricht die Ombudsstelle den betroffenen Eirichtungen Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen vor, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Es kann auch ein Vermittlungsversuch durch die Antidiskriminierungsbeauftragte durchgeführt werden. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, eine Klage gemäß dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 bei einem ordentlichen Gericht zu erheben.
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