Teuerungen
Einkommensgrenze für Unterstützungen wird nochmals angepasst

Die Einkommensgrenze für die Tirol-Zuschüsse wurde abermals angehoben. Details erfahrt ihr in diesem Beitrag. | Foto: Pixabay/martaposemuckel (Symbolbild)
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Bis in den Mittelstand hinein sollen die neuen Maßnahmen des Anti-Teuerungsrates angesichts der aktuellen Teuerungen helfen. Die Einkommensgrenze der Unterstützungen wird abermals angepasst.

TIROL. Vom 1. April bis zum 31. Oktober 2023 kann der Tirol-Zuschuss beantragt werden. Dieser besteht aus einem Wohn- und Heizkostenzuschuss. Haushalte, die den Heiz- oder Energiekostenzuschuss aus dem Jahr 2022 bekommen haben bzw. noch bekommen werden, erhalten automatisch im Laufe der kommenden Wochen ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag des Landes übermittelt. Ein solches Schreiben erhalten zudem auch alle rund 15.000 Haushalte mit MindestsicherungsbezieherInnen in Tirol für den Wohnkostenzuschuss.

Einkommensgrenzen nochmals angehoben

In der vergangenen Woche lies LH Mattle, nach der Sitzung des Anti-Teuerungsrates die Einkommensgrenzen für die Zuschüsse abermals anheben und legte dies bei der Regierungssitzung vor. 

„Wir vereinfachen die Antragsstellung weiter und passen die Einkommensgrenzen nochmal an. Anstelle des ‚Jahreszwölftels‘ zählt das tatsächliche monatliche Netto-Einkommen – ohne Sonderzahlungen – eines Haushaltes.",

erläutert Mattle. 

Erläutert, wie man an die Zuschüsse des Landes kommt: Landeshauptmann Mattle.  | Foto: BB Archiv
  • Erläutert, wie man an die Zuschüsse des Landes kommt: Landeshauptmann Mattle.
  • Foto: BB Archiv
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Ein Großteil der Bezugsberechtigten bekommt einen (Folge-)Antrag übermittelt: All jene Haushalte, deren Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 bewilligt wurde bzw. dies im Laufe der aktuellen Antragsfrist bis 31. März 2023 noch geschieht, erhalten im Laufe der kommenden Wochen ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol. Darin enthalten ist der Folgeantrag. Der Wiederverwendung dieser Daten – Stichwort Datenschutz – muss zugestimmt sowie die nach wie vor geltende Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung per Antwortschreiben an das Land Tirol bestätigt werden.

MindestsicherungsbezieherInnen werden die Betriebs-, Heiz- und Wohnkosten grundsätzlich im Zuge der Mindestsicherung abgefedert. Beim nun vorliegenden Tirol-Zuschuss sind sie jedoch ebenfalls antragsberechtigt – konkret für den Wohnkostenzuschuss. Sie erhalten ebenfalls ein Schreiben des Landes, mit welchem sie den Zuschuss beantragen können. Das Formular ist auszufüllen und an das Land Tirol zu retournieren.
HIER gibt es weitere Details zu den Tirol-Zuschüssen
HIER gibt es Details zur Einkommensberechnung für den Wohnkostenzuschuss

Die vereinfachte Beantragung nutzen

Wer möglichst schnell und Einfach die Zuschüsse beantragen möchte, sollte auf das Schreiben des Landes in den kommenden Wochen warten und dann das beigelegte Formular zurückschicken.

Grundsätzlich können Anträge für den Tirol-Zuschuss ab 1. April entweder mittels Online-Formular oder postalisch (Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck) eingebracht werden. Das gilt vor allem für jene Personen, die keinen Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 erhalten haben, und keine Mindestsicherung im Antragszeitraum von 1. April bis 31. Oktober beziehen (wie bereits erwähnt erhalten BezieherInnen des Heiz- oder Energiekostenzuschusses 2022 sowie Haushalte der MindestsicherungsbezieherInnen ein Schreiben des Landes).

Bei Fragen stehen das Tiroler Hilfswerk (Telefonnummer: 0512 508 3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at) sowie die Förderungs-Hotline vom InfoEck unter 0800 800 508 zur Verfügung.

Alle Informationen rund um den Tirol-Zuschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Dort finden sich ab 1. April auch die Formulare zur Beantragung des Tirol-Zuschusses.

Einen Überblick über sämtliche Förderungen vonseiten des Landes und des Bundes erhalten Interessierte unter www.tirol.gv.at/entlastungen

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