Coronamaßnahmen
Freizeitbranche fordert Lockerungen und Rückkehr zu 3G

Nach Lockerungen der Coronamaßnahmen in der Gastronomie und im Handel fordert nun die Freizeit- und Sportbranche Gleichbehandlung der Freizeit- und Sportbetriebe mit den körpernahen Dienstleistern. Was eine Rückkehr zu 3G bedeuten würde
 | Foto: Gerald Habison – Symbolbild
  • Nach Lockerungen der Coronamaßnahmen in der Gastronomie und im Handel fordert nun die Freizeit- und Sportbranche Gleichbehandlung der Freizeit- und Sportbetriebe mit den körpernahen Dienstleistern. Was eine Rückkehr zu 3G bedeuten würde
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TIROL. Nach Lockerungen der Coronamaßnahmen in der Gastronomie und im Handel fordert nun die Freizeit- und Sportbranche Gleichbehandlung der Freizeit- und Sportbetriebe mit den körpernahen Dienstleistern. Was eine Rückkehr zu 3G bedeuten würde.

Lockerungen in Sport- und Freizeitbranche überfällig

Mit Samstag, 12. Feber gibt es zwar erste Lockerungen wie den Entfall der Personenobergrenze. Aber gleichzeitig bleibt die 2G-Regelung bestehen.

„Das ist zwar ein positiver Schritt in die richtige Richtung, doch Lockerungen für alle Freizeit- und Sportbetriebe sind ebenso längst überfällig. Umso mehr, als nun auch bei den körpernahen Dienstleistern auf 3G umgestellt wird.“ (Georg Giner, Fachgruppenobmann der Tiroler Freizeit- und Sportbetriebe)

Eine zeitversetzte gestaffelte Rückkehr zur 3G-Regel ist nicht nachvollziehbar und wirft sowohl Gleichheits- als auch Abgrenzungsprobleme auf:

„Wir fordern daher eine Gleichbehandlung der Freizeit- und Sportbetriebe mit den körpernahen Dienstleistern und somit die Anwendung von 3G ebenfalls ab kommenden Samstag, spätestens jedoch ab 19. Februar.“ (Georg Giner)


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