Illegale Freizeitwohnsitze
Kontrollorgan zur Gemeinden-Unterstützung geplant
TIROL. Bereits seit dem Mai 2019 müssen Personen, die eine Immobilie in Tirol lediglich zu Freizeit- und Erholungszwecken nutzen, eine Freizeitwohnsitzabgabe entrichten. Allerdings ist es bis heute nicht einfach für die Gemeinden, illegale Freizeitwohnsitze ausfindig zu machen. Gemeindelandesrat Tratter plant, mit einem neuen Kontrollorgan die Gemeinden bei den Ermittlungen zu unterstützen.
Kontrollorgan soll bei konkreten Verdachtsfällen zum Einsatz kommen
Nicht alle Personen, die eine Freizeit-Immobilie in Tirol besitzen, haben diese für die Freizeitwohnsitzabgabe angemeldet. Den Personen nachzuweisen, dass sie nicht dauerhaft in den Wohnungen oder Häusern leben, ist schwierig und für die betroffenen Gemeinden eine Herausforderung.
Gemeinsam mit Gemeindeverbandspräsident, Ernst Schöpf, stellte Gemeindelandesrat Johannes Tratter nun den Einsatz eines neuen Kontrollorgans vor. Dieses soll die Gemeinden bei der Ermittlung von illegalen Freizeitwohnsitzen unterstützen.
„[Das Kontrollorgan kann] von Seiten der Gemeinden angefordert werden, um bei konkreten Verdachtsfällen direkt vor Ort Erhebungen durchzuführen. So sollen illegale Freizeitwohnsitznutzungen gezielt ermittelt werden können. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu werden derzeit geprüft“,
erläutern LR Tratter und Verbandspräsident Schöpf.
Möglichkeiten, Freizeitwohnsitz ausfindig zu machen
Ein Verdacht kann meist schon vorliegen, wenn man die Analyse des Energieverbrauchs eines verdächtigen Wohnsitz betrachtet. Die dafür benötigte gesetzliche Regelung für den Datenaustausch zwischen Behörden und den Energieversorgern, soll noch im Februarlandtag beschossen werden.
„Strom- sowie Wasserverbrauch sind ausschlaggebend für die Feststellung eines Anfangsverdachtes für eine illegale Freizeitwohnsitznutzung“,
so Schöpf.
Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
LISTE FRITZ - FREIZEITWOHNSITZE: "Taskforce" soll bei Kontrollen helfen
Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.