Illegale Freizeitwohnsitze
Kontrollorgan zur Gemeinden-Unterstützung geplant

LR Johannes Tratter (re.) und Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf informieren bei einer gemeinsamen Pressekonferenz über neue Initiativen zum Thema Freizeitwohnsitze. 
 | Foto: © Land Tirol/Brandhuber
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  • LR Johannes Tratter (re.) und Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf informieren bei einer gemeinsamen Pressekonferenz über neue Initiativen zum Thema Freizeitwohnsitze.
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TIROL. Bereits seit dem Mai 2019 müssen Personen, die eine Immobilie in Tirol lediglich zu Freizeit- und Erholungszwecken nutzen, eine Freizeitwohnsitzabgabe entrichten. Allerdings ist es bis heute nicht einfach für die Gemeinden, illegale Freizeitwohnsitze ausfindig zu machen. Gemeindelandesrat Tratter plant, mit einem neuen Kontrollorgan die Gemeinden bei den Ermittlungen zu unterstützen. 

Kontrollorgan soll bei konkreten Verdachtsfällen zum Einsatz kommen

Nicht alle Personen, die eine Freizeit-Immobilie in Tirol besitzen, haben diese für die Freizeitwohnsitzabgabe angemeldet. Den Personen nachzuweisen, dass sie nicht dauerhaft in den Wohnungen oder Häusern leben, ist schwierig und für die betroffenen Gemeinden eine Herausforderung. 
Gemeinsam mit Gemeindeverbandspräsident, Ernst Schöpf, stellte Gemeindelandesrat Johannes Tratter nun den Einsatz eines neuen Kontrollorgans vor. Dieses soll die Gemeinden bei der Ermittlung von illegalen Freizeitwohnsitzen unterstützen. 

„[Das Kontrollorgan kann] von Seiten der Gemeinden angefordert werden, um bei konkreten Verdachtsfällen direkt vor Ort Erhebungen durchzuführen. So sollen illegale Freizeitwohnsitznutzungen gezielt ermittelt werden können. Die rechtlichen Voraussetzungen dazu werden derzeit geprüft“,

erläutern LR Tratter und Verbandspräsident Schöpf.

Möglichkeiten, Freizeitwohnsitz ausfindig zu machen

Ein Verdacht kann meist schon vorliegen, wenn man die Analyse des Energieverbrauchs eines verdächtigen Wohnsitz betrachtet. Die dafür benötigte gesetzliche Regelung für den Datenaustausch zwischen Behörden und den Energieversorgern, soll noch im Februarlandtag beschossen werden. 

„Strom- sowie Wasserverbrauch sind ausschlaggebend für die Feststellung eines Anfangsverdachtes für eine illegale Freizeitwohnsitznutzung“,

so Schöpf. 

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LR Johannes Tratter (re.) und Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf informieren bei einer gemeinsamen Pressekonferenz über neue Initiativen zum Thema Freizeitwohnsitze. 
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LR Johannes Tratter (re.) und Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf.
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