SOS Kinderdorf
Lehre für Asylwerber – Recht auf Bildung

Christian Moser/SOS Kinderdorf: „Darauf herum zu reiten, dass eine Lehrausbildung eine Erwerbstätigkeit darstellt und nicht als klassischer Bildungsweg gilt, ist seit den letzten entsprechenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes keine Ausrede mehr. Denn damit wurde klargestellt, dass den jungen Menschen nach spätestens neun Monaten ein teilweiser Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren ist. Eine Lehre entspricht gemäß diesen Urteilen dem Begriff des teilweisen Zugangs“ | Foto: mev.de
  • Christian Moser/SOS Kinderdorf: „Darauf herum zu reiten, dass eine Lehrausbildung eine Erwerbstätigkeit darstellt und nicht als klassischer Bildungsweg gilt, ist seit den letzten entsprechenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes keine Ausrede mehr. Denn damit wurde klargestellt, dass den jungen Menschen nach spätestens neun Monaten ein teilweiser Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren ist. Eine Lehre entspricht gemäß diesen Urteilen dem Begriff des teilweisen Zugangs“
  • Foto: mev.de
  • hochgeladen von BezirksBlätter Tirol

TIROL. Kürzlich zeichnete sich ab, dass es in der Frage "Lehre für Asylwerber" ein Einlenken der Bundesregierung geben könnte. Ein Zwergenschritt in die richtige Richtung, so Christian Moser.

UN-Kinderrechtskonvention: Recht auf Bildung

Die UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr ein Recht auf Bildung hat. Die Unterzeichnerstaaten haben sich dazu verpflichtet, für die bestmögliche Entwicklung von Kindern zu sorgen. Die UN-Kinderrechtskonvention verbietet auch die Diskriminierung auf Grund der Herkunft. Auch wenn sich eine Lösung für jene Lehrlinge abzeichnet, die bereits in einer Ausbildung sind, bleibt der Zugang zur Lehre allen anderen Asylwerbern verwehrt. Eine Prinzipielle Diskriminierung bleibt bestehen.

„Darauf herum zu reiten, dass eine Lehrausbildung eine Erwerbstätigkeit darstellt und nicht als klassischer Bildungsweg gilt, ist seit den letzten entsprechenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes keine Ausrede mehr. Denn damit wurde klargestellt, dass den jungen Menschen nach spätestens neun Monaten ein teilweiser Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren ist. Eine Lehre entspricht gemäß diesen Urteilen dem Begriff des teilweisen Zugangs.“ (Christian Moser, SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer)

Moser: Gesetzgeber muss Gesetze korrigieren

Bis August 2018 konnten Asylwerber im Alter bis zu 25 Jahren eine Lehre in einem Beruf annehmen, in dem Lehrlinge fehlten. "Dieser Bildungsweg wurde von der türkis-blauen Regierung unverständlicherweise zugemauert. Das ist kinderrechtswidrig und wie mittlerweile mehrfach vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, auch EU-rechtswidrig,“ so Christian Moser: „Der Gesetzgeber ist nun gefordert, entsprechend dieser Rechtsprechung die Gesetze zu korrigieren. Ein weiteres Zuwarten nimmt hunderten Kindern eine Lebensperspektive. Hier muss schleunigst etwas geschehen“

„Denn jedes Kind ist gleich viel wert, egal, woher es kommt und egal, wer seine Eltern sind – das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Ist es hierzulande aber leider nicht.“ (Christian Moser)

Afghanistan muss neu bewertet werden

In Afghanistan verschärft sich die Sicherheitslage laufend. Aus diesem Grund bräuchte es eine neue Bewertung von Afghanistan als sicheres Land, so Christian Moser. Vor wenigen Tagen wurde gerichtlich festgehalten, dass jener vermeintliche Experte, auf Basis dessen Einschätzung unzählige junge Menschen verängstigt in ein hochriskantes Land abgeschoben wurden, nicht weiter für entsprechende Gutachten herangezogen werden darf.

„Der Sicherheitsstatus von Afghanistan muss dringend neu bewertet werden. Ein Land, wo täglich Zivilisten durch Anschläge ums Leben kommen, kann nicht als sicher gelten. Auch hier hat die Regierung sowie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einen unbestreitbaren Handlungsbedarf“ (Christian Moser)

Mehr zum Thema

Wohlgemuth: Lehrlingsmangel könnte durch Asylwerber ausgeglichen werden

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.