#standwithukraine
Registrierungsmöglichkeiten für Menschen aus der Ukraine

Verschiedene Registrierungsstellen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wurden in ganz Tirol eingerichtet.  | Foto: Pixabay/Michael_Fotofeund (Symbolbild)

TIROL. Für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wurden jetzt Registrierungsstellen eingereichtet. Bei bestimmten Polizeidienststellen aber auch dezentrale Möglichkeiten wurden geschaffen.

Ankunftszentrum in Innsbruck

In Innsbruck befindet sich das Ankunftszentrum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine derzeit im Haus Marillac. Dort werden die Menschen registriert und erhalten medizinische Screenings sowie eine Unterkunftszuweisung. 
Bei der Registrierung werden die persönlichen Daten der geflüchteten Menschen erfasst, die für die Ausstellung des „Ausweis für Vertriebene“ (in Form einer Scheckkarte) sowie die weitere Versorgung maßgeblich sind – beispielsweise die Abwicklung einer Grundversorgung und die Arbeitsmöglichkeiten.

Nicht alle Personen kommen in Innsbruck an, manche werden auch privat außerhalb Innsbruck beherbergt, dazu wurden dezentrale Möglichkeiten zur Registrierung bei Polizeidienststellen eingerichtet. 
Erfassungsstellen bei den jeweiligen Polizeidienststellen wurden in den Bezirken Lienz, Kufstein, Reutte und Imst eingerichtet. 

Registrierungsstelle Polizeiinspektion Kufstein (AGM Bahnhof)
täglich von 7 bis 19 Uhr
Südtiroler Platz 3
6330 Kufstein
Tel.: +43 (0) 59133 7214 200

Registrierungsstelle Polizeiinspektion Lienz
täglich 7 bis 19 Uhr
Hauptplatz 5a
9900 Lienz
Tel.: +43 (0) 59 133 7230 100

Registrierungsstelle Polizeiinspektion Reutte
Dienstag und Donnerstag von 7 bis 19 Uhr
Obermarkt 2
6600 Reutte
Tel.: +43 (0) 133 7150 100

Registrierungsstelle Polizeiinspektion Imst
Montag und Donnerstag von 7 bis 19 Uhr
Rathausstraße 14
6460 Imst
Tel.: +43 (0) 59133 7100 100

Alle in Tirol ankommenden Personen aus der Ukraine müssen registriert werden, betont Bernd Noggler vom Sonderstab Ukraine des Landes. Dies habe organisatorische und vor allem rechtliche Hintergründe. 

Fragen zu privaten Unterkünften

AnbieterInnen von privaten Unterkünften, die die aufgenommene Personen bei der Abwicklung der Grundversorgung unterstützen wollen und Fragen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben, können sich ab sofort an grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at wenden.
Von privaten Fahrten an die ukrainische Grenze wird aufgrund der eigenen Sicherheit grundsätzlich abgeraten. 

"Kommen infolge von Privatinitiativen dennoch größere Gruppen von geflüchteten Menschen in Tirol an, appellieren wir an die Organisatorinnen und Organisatoren, dies frühzeitig dem Land Tirol zu melden, damit eine bestmögliche und rasche Koordination gewährleistet werden kann.“,

so Noggler.

820 Personen aus der Ukraine in Tirol

Mit Stand von Donnerstag, dem 17. März, sind in Tirol bereits 820 Personen aus der Ukraine registriert
Nachdem die geflüchteten Menschen registriert wurden und in ihren Unterkünften angekommen sind, ist es wichtig, auch ihren derzeitigen „Wohnsitz“ bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem dortigen Meldeamt bekanntzugeben. Grundsätzlich sollte dies laut geltendem Recht innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftsbezug vorgenommen werden – private UnterkunftgeberInnen können dabei unterstützen. Bei Fragen stehen die jeweiligen Gemeinden zur Verfügung.

Für Betreuungs- und Schulbesuchsmöglichkeiten gilt es folgendes zu beachten: Um einen Betreuungsplatz (Kindergarten, Kinderkrippe oder Hort) zu organisieren, gilt ebenfalls die Gemeinde als zentraler Ansprechpartner. Diese kann in weiterer Folge eine Prüfung der verfügbaren Plätze vornehmen und sich bei Fragen an die zuständige Fachinspektorin des Landes wenden.
Wird ein Platz in einer Schule für ein Kind benötigt, ist eine E-Mail an ukraine-schulinfo@bildung-tirol.gv.at zu richten. Die Bildungsdirektion wählt anschließend die geeignete Schule für das Kind aus und informiert über den Standort der Schule und gibt weitere Informationen.

Was ist nach der Ankunft der ukrainischen Flüchtlinge in Tirol zu beachten? Was muss ich als private/r UnterkunftgeberIn beachten? Welche Anlaufstellen gibt es im Hinblick auf rechtliche Fragen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden sich auf der zentralen Online-Plattform des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/ukraine

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