VOYEURISTISCHE FOTOGRAFIEN
Upskirting wird strafbar
TIROL. Nach langem Warten beschloss der Nationalrat, auf die SPÖ-Initiatvie hin den einstimmigen Beschluss, dass das sogenannte Upskirting endlich strafbar wird. Damit wird das ungefragte, voyeuristische Fotografieren oder Filmen unter den Rock einer Frau bezeichnet.
Bisher gab es keine strafrechtliche Handhabe
Für die SPÖ-Justizsprecher Yildirim ist das neue Gesetz ein großer Erfolg, auf den lange hingearbeitet wurde. Bisher konnte das ungefragte, voyeuristische Fotografieren oder Filmen unter den Rock nicht strafrechtlich belangt werden. Dabei können solche Fotos und Videos im Internet landen und sich dort enorm schnell verbreiten.
„Es geht beim Upskirting um Grenzüberschreitungen, es geht um sexuelle Gewalt, Machtmissbrauch und ganz besonders geht es darum, Frauen vor dieser Menschenrechtsverletzung zu schützen",
erläutert Yildirim.
Weitere Maßnahmen?
Das Gesetz gegen Upskirting ist für Yildrim allerdings erst der Anfang. Wenn es nach der SPÖ-Politikerin gehe, müsse man auch unerwünschte Nacktfotos und -filme strafrechtlich verfolgen können. Sie hofft nun, dass diesbezüglich über die Parteigrenzen hinweg noch nachgebessert wird.
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