Verantwortungsvoll Silvester feiern

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Das Jahresende steht vor der Tür und viele Menschen – allen voran Jugendliche ­– freuen sich auf die Silvesterfeierlichkeiten. Doch inmitten der Feierlaune ist es wichtig, dass Sicherheit stets an erster Stelle steht.

TIROL. Jugend- und Sicherheitslandesrätin Astrid Mair nimmt den bevorstehenden Jahreswechsel einmal mehr zum Anlass, um auf wichtige Informationen und Tipps hinzuweisen, damit Jugendliche tatsächlich sicher in das neue Jahr „rutschen“ können. „Alkohol trinken, Feuerwerke abfeuern und bis in die Morgenstunden feiern gehört für viele Menschen zu einer gelungenen Silvesternacht dazu. Aber nicht nur der Spaß steht im Vordergrund, sondern allen voran auch die Sicherheit. Ich appelliere daher an, die Eigenverantwortung und Vernunft aller, aufeinander Acht zu geben, den eigenen Hausverstand zu verwenden und bestimmte Grenzen nicht zu überschreiten. Wichtig ist auch, ein paar einfache Tipps und Regeln zu beachten, um das neue Jahr 2024 ohne unliebsame Zwischenfälle, beispielsweise Verletzungen, beginnen zu können. Dazu gehören unter anderem die sachgemäße Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und ein verantwortungsbewusster Alkoholkonsum. Von Vorteil ist auch, für den Ernstfall die wichtigsten Notrufnummern der Polizei, Feuerwehr und der Rettung parat zu haben, um rasche Hilfe holen zu können“, appelliert die Sicherheitslandesrätin und verweist auch darauf, dass es in der Silvesternacht erfahrungsgemäß auch immer wieder zu Vorfällen im Zusammenhang mit K.O.-Tropfen kommen kann: „Die beste Vorbeugung dagegen ist, sein Getränk nicht aus den Augen zu lassen oder eine Vertrauensperson zu bitten, auf das Getränk zu achten, wenn man einmal die Bar oder den Tisch für kurze Zeit verlassen will.“

Das neue Jahr feiern, aber mit Verantwortung, rät Landesrätin Mair. | Foto: Krabichler
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Jugendschutzgesetz als Eckpfeiler für sicheres Feiern

Alkohol gehört für viele Jugendliche zur Silvesterfeier dazu. Dennoch ist es wichtig, verantwortungsbewusst damit umzugehen. Im Jugendschutzgesetz ist folgendes geregelt: Das Trinken von Alkohol wie beispielsweise Bier, Wein oder Sekt ist Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt. Gebrannte alkoholische Getränke wie Schnaps, Wodka oder Gin, aber auch Mixgetränke wie Alkopops sind erst ab 18 Jahren erlaubt – ebenso der Erwerb und Konsum von Tabakwaren. LRin Mair appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Gastronomiebetriebe, die Altersgrenze bei der Abgabe von Alkohol einzuhalten bzw. im Zweifel mit einer Ausweisbelegung durch die Jugendlichen zu kontrollieren. Gleichzeitig rät die Landesrätin den Jugendlichen zur Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises, der auch im Falle eines Einsatzgeschehens eine schnelle Identitätsfeststellung sicherstellt: „Mit einem amtlichen Lichtbildausweis kann man beim Kauf von Alkohol oder beim Ausgehen sein Alter nachweisen. Als amtlicher Lichtbildausweis gilt unter anderem ein Reisepass, der Personal- oder Identitätsausweis wie ein Schülerausweis oder die Lehrlingscard oder der Führerschein.“ Einen Ausweis zu fälschen, um ein höheres Alter vorzutäuschen, ist übrigens strafbar.

Vorsicht beim Abfeuern von Feuerwerken 

Das Abfeuern von Pyrotechnik ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Zudem gelten – je nach Kategorie der Feuerwerkskörper – strenge Altersbegrenzungen beim Kauf. „Feuerwerkskörper können eine große Gefahr darstellen, wenn sie unsachgemäß verwendet werden. Daher ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und nur zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden“, so LRin Mair. Landesfeuerwehrkommandant Jakob Unterladstätter ergänzt: „Feuerwerkskörper sollten immer gemäß der Herstellerangaben verwendet werden und ein entsprechender Abstand zu anderen Personen, Gebäuden und Wäldern ist unerlässlich. Neben einer standsicheren Abschusseinrichtung sind auch die Umgebungsbedingungen zu beachten – denn speziell ohne Schneedecke und bei Trockenheit besteht die Gefahr, dass trockenes Gras oder Gestrüpp entzündet wird.“ Wenn Raketen nicht sofort zünden, mindestens 15 Minuten warten, nicht nachkontrollieren – besser mit Wasser übergießen, um eine unkontrollierte Nachzündung zu vermeiden. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch etwas passieren, empfiehlt Unterladstätter, sofort den Feuerwehrnotruf 122 zu wählen sowie Personen und Tiere in Sicherheit zu bringen. Eigene Löschversuche sollten nur dann unternommen werden, wenn man sich dabei selbst nicht in Gefahr bringt.

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