Nationalratswahl 2019
Wählerverzeichnisse liegen zur Einsicht auf
TIROL. Am 29. September findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Bis 8. August liegen die Wählerverzeichnisse in den Tiroler Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auf.
Wählerverzeichnisse liegen zur Einsicht auf
Alle Wahlberechtigten sind im Wählerverzeichnis eingetragen. Bis zum achten August liegen in den Tiroler Gemeinden die Wählerverzeichnisse auf. Solange haben haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit einen Antrag auf Streichung oder Aufnahme ins Wählerverzeichnis zu stellen. Dieser Antrag kann schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Stelle im Gemeindeamt erfolgen. Jeder Wahlberechtigte ist in jener Gemeinde gelistet, in der er bis zum 9. Juli oder vor dem Wegzug als AuslandsösterricherIn den Hauptwohnsitz hatte.
Kundmachung der Auflegung des Wählerverzeichnisses
In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wird in jedem Haus eine Kundmachung über die - in dem Haus wohnhaften - Wahlberechtigten aufgehängt. Dies geschieht vor Ende der Einreichfrist am 8. August. In kleineren Gemeinden wird ein Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinden angebracht. Sollte es Änderungs- oder Berichtigungsanträge geben, muss die Gemeindewahlbehörde innerhalb von sechs Tagen nach Einlangen darüber entscheiden. Gegen diese Entscheidung kann vom Antragsteller Beschwerde eingelegt werden. Wenn alle Berichtigungs- und Beschewerdeverfahren abgeschlossen sind, schließen die BürgermeisterInnen das Wählerverzeichnis.
Information für AuslandsösterreicherInnen
An der Nationalratswahl 2019 können auch TirolerInnen bzw. ÖsterreicherInnen mit Hauptwohnsitz im Ausland teilnehmen. Um dieses Wahlrecht auch ausüben zu können, müssen sich AuslandsösterreicherInnen rechtzeitig einen Antrag auf in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland stellen. Zuständig dafür ist jene Gemeinde in Tirol, bei der man zuletzt den Hauptwohnsitz hatte. Bis spätestens 8. August kann dies geschehen.
Briefwahl bei der Nationalratswahl
Um bei der Nationalratswahl mittels Briefwahl teilzunehmen, muss bei den Gemeinden eine Wahlkarte beantragt werden. Diese müssen dann rechtzeitig mit der Post zur Bezirkswahlbehörde gesendet werden. Die Ausstellung der Wahlkarten durch die Gemeinden wird Anfang September 2019 beginnen. Anträge können schon jetzt gestellt werden.
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