EU-Wahl Tirol 2019
Wer ist zur EU-Wahl wahlberechtigt?
TIROL. Bald ist es soweit und die Europawahlen stehen an. Doch wer genau darf eigentlich wählen gehen am 26. Mai? Das Land Tirol informiert.
Wer darf am 26. Mai wählen gehen?
Wahlberechtigt sind ÖsterreicherInnen oder UnionsbürgerInnen mit dem Hauptwohnsitz in Österreich sowie ÖsterreicherInnen mit dem Hauptwohnsitz im Ausland. Letztere müssten spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und bis zum Stichtag (12. März 2019) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen worden sein. Zudem darf es bei den Personen keinen Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung geben.
Einsicht des Wählerverzeichnisses
In Gemeinden mit bis zu 10.000 EinwohnerInnen kann man von Dienstag, 2. April bis Donnerstag, 11. April 2019 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum, Einsicht in das Wählerverzeichniss erlangen.
Gemeinden mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen erfolgt eine Hauskundmachung und der Einsichtszeitraum kann auf eine Woche verkürzt werden. Hier erfolgt die Auflegung der Wählerverzeichnisse von Freitag, 5. April bis Donnerstag 11. April 2019.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Eine Wahlkarte können Personen beantragen, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich zur Wahl gehen können.
Bei der zuständigen Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist, kann die Wahlkarte mündlich oder schriftlich beantragt werden. Wenn die Karte schriftlich beantragt wird, ist der Antrag bis zum 22. Mai zulässig, mündlich bis zum 24. Mai 2019, 12 Uhr.
Mehr Informationen zu den Europa-Wahlen des Landes gibt es HIER
Mehr zur EU-Wahl auf unserer Themenseite
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