Energie
Windkraft in Tirol – Schlummerndes Potenzial?
Eine Studie zum "Windenergiepotenzial inTirol" aus dem Jahr 2014 wurde kürzlich aktualisiert. Das Ergebnis: Windkraft hat in Tirol an Potenzial gewonnen.
TIROL. Es hat sich einiges getan in den letzten Jahren. Dieser technischen Entwicklung ist es zu verdanken, dass das Windkraftpotenzial in Tirol enorm zugenommen hat, wie aus der kürzlich aktualisierten Studie hervorgeht. Doch auch die geänderte Förderkulisse sowie wie die große Nachfrage nach erneuerbaren Energieträgern hat ihren Beitrag dazu geleistet.
Gibt es bald die ersten Windkraftanlagen in Tirol?
Das technisch und wirtschaftlich realisierbare Windkraftpotenzial in Tirol liegt nunmehr bei 800 bis 1.200 Gigawattstunden. Theoretisch wären 140 bis 160 Windräder notwendig, um diese Energiemenge zu erzeugen.
In der Praxis bemüht sich die Tiroler Landesregierung, um die ersten Windkraftanlagen in Tirol auf den Weg zu bringen. Grundlage dafür ist die vom Land Tirol in Auftrag gegebene Aktualisierung der Studie „Windenergiepotenzial in Tirol“ aus dem Jahr 2014.
„Wasserkraft und Photovoltaik sind das Rückgrat der Tiroler Energiewende. Windkraft alleine wird uns nicht retten, ohne Windkraft wird es aber auch nicht gehen.“,
erklärt LH Anton Mattle.
Was hat sich in zehn Jahren getan?
Vor zehn Jahren wurde das technisch-wirtschaftliche Potenzial der Windkraft in Tirol auf 250 bis 350 Gigawattstunden geschätzt, was etwas über einem Prozent des aktuellen Energiebedarfs entspricht. Heutzutage wird dieses Potenzial jedoch deutlich höher eingeschätzt. Durch eine vollständige Nutzung des ermittelten Potenzials von 800 bis 1.200 Gigawattstunden könnte ein Anteil von 3,3 bis 4,9 Prozent des aktuellen Energiebedarfs in Tirol abgedeckt werden.
„Tirol ist bereit für Windkraft und wird zu seinem ersten Windrad kommen. Als deutliches Zeichen, dass wir Windkraft unterstützen, planen wir als Anreiz eine Prämie für das erste Windrad in Tirol.“,
ist der Landeshauptmann überzeugt. Die Fachabteilungen des Landes werden in Zusammenarbeit mit der Energieagentur beauftragt, eine Prämie in der Höhe von bis zu 100.000 Euro für das erste Windrad in Tirol auszuarbeiten.
In den Tallagen Tirols gibt es laut Studie kein technisch-wirtschaftliches Windenergiepotenzial. Das liegt zum einen an den Windverhältnissen und zum anderen daran, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand zu Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen haben müssen. Die vorhandenen Windpotenziale in Tirol konzentrieren sich auf Lagen zwischen 1.000 und 2.300 Metern Seehöhe. Hier kommen insbesondere Bergkämme, nicht aber in Landschaftsschutzgebieten, infrage.
Vor dem Bau braucht es Messungen
Wer nun aber auf die Eile ein Windrad bauen möchte, um die Prämie zu kassieren, der muss zunächst Winddaten liefern.
Denn die doch recht große Bandbreite des in der Studie angegebenen Windkraftpotenzials von 800 bis 1.200 Gigawattstunden liegt an den unterschiedlichen Winddaten. Hier will das Land Tirol mit einer gezielten Unterstützung der ProjektwerberInnen ansetzen:
„Wer ein Windrad bauen will, braucht exakte Winddaten. Die dafür notwendigen Windmessungen werden wir ab dem kommenden Jahr fördern“,
kündigt Energiereferent LHStv Josef Geisler an. Mindestens fünf Meter pro Sekunde oder 18 km/h – diese mittlere Windgeschwindigkeit in 100 Metern über dem Boden braucht es, um ein Windrad der neuesten Technologie wirtschaftlich zu betreiben – vorausgesetzt die Rahmenbedingungen wie Erschließung, Hangneigung oder Energieableitung passen.
HIER geht es zur Karte über Tirols Windkraftpotenzial
Die Skigebiete könnten sich als wichtiger Faktor beim Ausbau der Windkraft in Tirol erweisen. Laut einer Studie liegt dort ein Potenzial von bis zu 15 Prozent für die Windenergienutzung. Allerdings bestehen auch hier Einschränkungen, wie zum Beispiel die Gefahr von Eiswurf und die erforderlichen Abstände zu Pisten und Wegen. Dennoch könnten etwa 20 Windkraftanlagen in den Tiroler Skigebieten entstehen, da diese in der Regel über Netzanschlüsse und eine gute Verkehrsanbindung verfügen. Ein aktuelles Beispiel ist die geplante Windkraftanlage in der Zillertal Arena in Gerlos, wo sich jedoch Schwierigkeiten ergeben haben: Die Kurvenradien der B 165 Gerlosstraße sind zu eng für den Transport der Anlagenteile.
Anlaufstelle für Projektplanungen eingerichtet
Für alle, die in Tirol Interesse haben, ein Windrad zur Erzeugung von grünem Strom zu errichten, wurde eine zentrale Anlaufstelle für rechtliche Vorabklärungen eingerichtet. Das Land Tirol hat beschlossen, gemeinsam mit der Energieagentur Tirol eine Einrichtung zu schaffen, die ProjektwerberInnen umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Behördenverfahren und Anforderungen an Projektunterlagen informiert und berät. Zudem begleitet sie die ProjektwerberInnen während des Bewilligungsverfahrens. Eine hilfreiche Checkliste für Windkraftprojekte wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Aktuell gibt es konkrete Überlegungen zur Errichtung von Windrädern im alpinen Gelände im Tiroler Unterland, in Tiroler Oberland und in Osttirol. Teilweise finden bereits Windmessungen statt. Größere Windkraftprojekte wurden in Tirol bislang keine zur Bewilligung eingereicht.
www.tirol.gv.at/anlaufstelle_erneuerbareenergie
Kontakt und Ansprechpartner
Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht des Landes
E-Mail: wasser.forst.energierecht@tirol.gv.at
Tel.Nr.: 0512 508 2472
Fünf Schritte zur Windkraftanlage
- Kontaktaufnahme mit der Anlaufstelle für erneuerbare Energien des Landes Tirol.
- Standortfragen klären: Windmessung (mind. 1. Jahr), Vorabprüfung der Naturverträglichkeit, Erschließung für Zulieferung, Netzanbindung bzw. Stromableitung
- Unterlagen zu Bauchtechnik (u.a. Brand- und Blitzschutz) und Sicherheitstechnik (u.a. Abstand zu bewohnten Gebieten, Eisabwurf, Schattenwurf, Luftverkehr)
- Klärung der Verfahrensart: Windkraft-Anlagen unter 50kW weder Anzeige- noch Bewilligungspflicht / Energiebehörde Bezirkshauptmannschaft: 50kW bis 250kW Anzeigepflicht, 250 bis 500kW Bewilligungspflicht / Energiebehörde Tiroler Landesregierung bei Windkraft-Anlagen über 500 kW / UVP-Verfahren bei Anlagen von mindestens 30 MW bzw. 15 MW Gesamtleistung aber einer Seehöhe von 1.000 m
- Start des Genehmigungsverfahrens in Begleitung der Anlaufstelle. Die Anlaufstelle wirkt auf eine zügige Abwicklung der Verfahren der zuständigen Behörden hin: Energiebehörde berücksichtigt zugleich Bau- und Raumordnung (bei Anlagen ab 250 kW bis UVP-Pflicht) / Naturschutz gesondert
Mehr zum Thema auf MeinBezirk.at:
Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.