Gewerkschaft
FriseurInnen erhalten bis zu 10,48 Prozent mehr Lohn

Ab 1. April 2023 erhalten die Beschäftigten in der Friseurbranche einen Fixbetrag von 165 Euro brutto im Monat als Lohnerhöhung.  | Foto: Pixabay/Engin_Akyurt (Symbolbild)
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  • Ab 1. April 2023 erhalten die Beschäftigten in der Friseurbranche einen Fixbetrag von 165 Euro brutto im Monat als Lohnerhöhung.
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Nachdem man immer wieder von gescheiterten KV-Verhandlungen hört, ist es erfreulich einen positiven Abschluss zu verkünden. Die Friseur-Branche konnte eine Lohnerhöhung von 10,48 Prozent ab dem 1. April 2023 durchsetzen.

TIROL. Man konnte mit der Lohnerhöhung von 10,48 Prozent einen sehr guten KV-Abschluss für die Friseur-Branche erreichen, freut sich Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen in der Gewerkschaft vida. Ab 1. April 2023 erhalten die Beschäftigten einen Fixbetrag von 165 Euro brutto im Monat als Lohnerhöhung. Die Lehrlingseinkommen steigen um 100 Euro brutto im ersten und zweiten Lehrjahr und um 160 Euro brutto im dritten und vierten Lehrjahr.

In der Friseurbranche wird der Kollektivvertrag im April 2023 angehoben. | Foto: Pixabay/blickpixel (Symbolbild)

Teuerungsbons von 120 Euro

Vollzeitbeschäftigte bekommen zudem von Jänner bis März monatlich 120 Euro als Teuerungsbonus ausgezahlt. Lehrlinge erhalten 60 Euro netto. 

„Mit dem Lohnplus in Kombination mit den höheren Lehrlingseinkommen kommt den Kolleginnen und Kollegen die Wertschätzung entgegen, die sie verdienen“,

betonen Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure, und Heitzinger unisono.

Generell ist die Lohnerhöhung ein Signal für die Wertschätzung und Verpflichtung der Branche ihren MitarbeiterInnen gegenüber. 

Weitere Verhandlungsrunde März 2023

Darüber hinaus haben sich die Sozialpartner auf eine weitere Verhandlungsrunde im März 2023 geeinigt. Dort sollen Rahmenrecht und ein Fahrplan zur Erreichung eines monatlichen Brutto-Mindestlohns von 2.000 Euro behandelt werden.
Heitzinger ist zuversichtlich, dass der Mindestlohn zeitnah angehoben werden kann. Sie geht zudem davon aus, dass sich auch die Arbeitgeber tätigkeitsnaher Bereiche ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten nun endlich bewusst werden.

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In der Friseurbranche wird der Kollektivvertrag im April 2023 angehoben. | Foto: Pixabay/blickpixel (Symbolbild)
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