Landesvolksanwältin
Jahresbericht für 2022: Beratungen im Fokus

Auf über 90 Seiten fasste LVAin Winkler-Hofer die Tätigkeit des Landtagsorgans zusammen. | Foto: © Landtagsdirektion Tirol/Christanell
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  • Auf über 90 Seiten fasste LVAin Winkler-Hofer die Tätigkeit des Landtagsorgans zusammen.
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Kürzlich konnte die Landesvolksanwältin den Jahresbericht für 2022 vorlegen. 3.603 Kontakte konnten verzeichnet werden, davon waren der Großteil Beratungen. 

TIROL. Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hof konnte ihren ersten Jahresbericht vorlegen und präsentierte die Bilanz gemeinsam mit Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann. Auf den über 90 Seiten können unter anderem 3.603 Kontakte mit BürgerInnen festgehalten werden.

Beratungen waren sehr gefragt

In 80 Prozent der behandelten Fälle wurde die Landesvolksanwältin und ihr Team beratend tätig, bei jedem fünften Kontakt wurde eine Beschwerde entgegengenommen. Die meisten Anliegen wurden telefonisch und schriftlich vorgebracht, bei den persönlichen Kontaktaufnahmen kam es im Vergleich zu 2021 wieder zu einem leichten Anstieg. Thematisch ließen sich die meisten Kontakte den Bereichen Sozialrecht sowie Behindertenanliegen zuordnen (jeweils 18 Prozent), gefolgt von Bau- und Raumordnung (9 Prozent) und Privatrecht (8 Prozent).
HIER geht es zum gesamten Bericht der Landesvolksanwältin

Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann und Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer (li.) präsentierten heute den Jahresbericht 2022. | Foto: © Landtagsdirektion Tirol/Christanell
  • Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann und Landesvolksanwältin Doris Winkler-Hofer (li.) präsentierten heute den Jahresbericht 2022.
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Landesvolksanwältin Winkler-Hofer zur aktuellen Situation in der Bevölkerung:

„Generell orte ich eine gewisse Rat- und Hoffnungslosigkeit in Teilen der Bevölkerung. Meine zentrale Aufgabe ist es, gerade in dieser Zeit, in der aufgrund schwerer Krisen das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat sehr gelitten hat, die Brücke zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Landesverwaltung zu bilden und zu versuchen, den Glauben an unser Gemeinwesen dort zu stärken, wo dieser verloren gegangen ist.“

Anregungen für die Gesetzgebung

Nach der Schilderung der statistischen Daten griff LVAin Winkler-Hofer drei exemplarische Schwerpunkte ihrer Anregungen an die Gesetzgebung heraus:

Fokus „Digitalisierungsverlierer“
Zwar bringe die Digitalisierung enorme Vorteile mit sich, doch es gibt viele BürgerInnen, die nicht in der Lage sind, elektronische Formulare richtig zu befüllen oder weil sie kein dafür geeignetes Smartphone besitzen, erläutert die Landesvolksanwältin. 
Zugleich gibt es mittlerweile auch öffentliche Förderungen, die nur noch online beantragt werden können. Aus Sicht der Landesvolksanwältin sollte, um niemanden von der Antragstellung auszuschließen, neben der elektronischen Eingabemöglichkeit immer auch ein Papierformular angeboten werden.

Fokus „Schlichtungsstelle“
Zahlreiche Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz sind der Privatwirtschaftsverwaltung zugeordnet. Das bedeutet, dass eine negative Entscheidung nur mit einer Klage vor dem Bezirksgericht bekämpft werden kann. Viele lassen sich davon abschrecken, sich gegen die Ablehnung ihres Antrages zu wehren – auch aus Angst vor möglichen damit verbundenen Kosten. Die Schaffung einer Schlichtungsstelle 2018 war hier grundsätzlich ein wichtiger Schritt. Bevor eine Klage eingebracht werden darf, muss zwingend versucht werden, über die Schlichtungsstelle eine Einigung mit der Behörde zu erzielen. Für Letztere besteht allerdings keine Verpflichtung, das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens anzuerkennen bzw. umzusetzen. Die Landesvolksanwältin regt an, die Befugnisse der Schlichtungsstelle auszuweiten, um sie zu einem echten Rechtsschutzinstrument auszugestalten. Weiters wird empfohlen, auf der Webseite Informationsmaterial zur Zuständigkeit und zum Verfahrensablauf der Schlichtungsstelle zur Verfügung zu stellen.

Fokus „Veranstaltungsrecht“

Als dritte Anregung erläutert die Landesvolksanwältin, dass es immer wieder Beschwerden über mangelnde Barrierefreiheit von Veranstaltungen gibt. 
Im Tiroler Veranstaltungsgesetz ist zwar geregelt, dass Veranstaltungen dem Stand der Technik entsprechen müssen, womit grundsätzlich auch die Barrierefreiheit mitgemeint wird. Sie wird jedoch nicht explizit erwähnt. Es wird daher angeregt, das Tiroler Veranstaltungsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass öffentliche Veranstaltungen, soweit dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist, barrierefrei sein sollen. Zudem schlägt die Landesvolksanwältin vor, Checklisten oder ähnliche Behelfe für die Veranstalter zur Verfügung zu stellen, damit die Barrierefreiheit auch für diese leichter umsetzbar wird.

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