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Neue Regeln für die Vergabe von Wohnkrediten

Rechtsanwalt Dr. Daniel Tamerl klärt auf, warum es für Private seit 1. August schwieriger geworden ist, an Kredite für Wohnimmobilien zu kommen. | Foto: Maria Knoll
  • Rechtsanwalt Dr. Daniel Tamerl klärt auf, warum es für Private seit 1. August schwieriger geworden ist, an Kredite für Wohnimmobilien zu kommen.
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Seit 1. August 2022 gelten neue Standards für die Kreditvergabe zur Finanzierung privater Wohnimmobilien. Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die erforderlichen Eigenmittel, die höchstzulässigen Kreditraten und die Laufzeit des Kredites.

Rechtsanwalt und Leiter der Praxisgruppe Banking & Finance bei CHG Czernich Rechtsanwälte Dr. Daniel Tamerl klärt im folgenden Interview über die Neuerungen auf:

Durch die neuen Vorgaben der FMA ist es für Private schwieriger geworden, an Kredite für Wohnimmobilien zu kommen. Was sind die wesentlichen Neuerungen?
Tamerl: Die Verordnung ist im Detail komplex. Allgemein kann man aber sagen, dass für die Vergabe von Wohnkrediten nunmehr drei Kriterien eingehalten werden müssen: Es müssen 20 Prozent des Kaufpreises der Immobilie (inklusive Nebenkosten) an Eigenkapital vorhanden sein. Darüber hinaus sind die jährlichen Zins- und Tilgungsleistungen mit 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens und die Laufzeit mit 35 Jahren begrenzt.

Gelten diese Vorgaben für alle Kredite?
Tamerl: Die neuen Obergrenzen gelten grundsätzlich für alle seit 1.8.2022 neu abgeschlossenen privaten Wohnimmobilienkredite, also nicht für Unternehmenskredite. Bereits bestehende Wohnfinanzierungen bleiben unberührt. Daneben sieht die Verordnung auch gewisse Ausnahmekontingente und eine Geringfügigkeitsgrenze vor. So sind zum Beispiel private Kredite bis zum Betrag von EUR 50.000 ausgenommen. Damit soll Privaten vor allem Sanierungen und der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger erleichtert werden.

Was bedeuten diese strengeren Kreditvergaberegeln für Kreditnehmer?
Tamerl: Dies bleibt abzuwarten. Denn einerseits sind Banken natürlich verpflichtet, die neuen FMA-Vergabestandards einzuhalten und Wohnkredite fortan nur im Rahmen der neuen Obergrenzen zu vergeben. Dies kann zu einem Rückgang an Kreditvergaben und Immobilientransaktionen führen. Andererseits sehen die bestehenden verbraucherrechtlichen Vorschriften ohnehin bereits sehr strenge Regelungen vor. So beinhaltet das einschlägige Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz ein Kreditvergabeverbot, wenn die gesetzlich zwingend vorgesehene Bonitätsprüfung des Verbrauchers negativ ausfällt. Der Kreditgeber darf einem Verbraucher einen Kredit somit von vornherein nur dann gewähren, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Rückzahlungsverpflichtungen erfüllt werden.

Welche Auswirkungen erwarten Sie durch die neuen Regelungen auf den Immobilienmarkt?
Tamerl: Das ist sehr schwer zu prognostizieren. Die strengeren Vorgaben für die Vergabe von Wohnkrediten in Kombination mit steigenden Zinsen könnte die Nachfrage nach Immobilien senken, was den Anstieg der Immobilienpreise eindämmen könnte. Angesichts der derzeitigen Inflation und der hohen Rohstoffpreise bleibt aber abzuwarten, ob und wann sich die neuen Kreditvergabestandards tatsächlich auf die Preise auswirken.

CHG Czernich Haidlen Gast & Partner Rechtsanwälte GmbH
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