Rechtliches
Oberlandesgericht informiert Tiroler Gemeinden
Kürzlich fand der Rechtsinformationstag des Oberlandesgerichts Innsbruck für die Tiroler Gemeinden statt. Es gab einen Überblick über rechtliche Aspekte der Kommunalverwaltung.
TIROL. Beim Rechtsinformationstag des Oberlandesgerichts Innsbruck konnten sich Gemeinden bezüglich der rechtlichen Aspekte in der Kommunalverwaltung informieren. Zum Beispiel welche Pflichten ein/e BürgermeisterIn als ArbeitgeberIn gegenüber den MitarbeiterInnen hat oder wann eine Gemeinde als Wege- und Straßenerhalter eine Haftung treffen kann. BürgermeisterInnen, deren StellvertreterInnen sowie AmtsleiterInnen bekamen beim Rechtsinformationstag einen Überblick über die österreichische Gerichtsbarkeit und rechtliche Themen.
Organisiert wurde der Rechtsinformationstag von Oberlandesgericht Innsbruck in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol und dem Tiroler Gemeindeverband.
Viele rechtliche Vorgaben sind zu beachten
„Seien es Verkehrspflichten, das Baurecht oder auch das Dienstrecht – für die Vertreterinnen und -vertreter der Gemeinden gilt es, in ihrer täglichen Arbeit viele rechtliche Vorgaben zu beachten.",
weiß auch Gemeindelandesrat Johannes Tratter.
Insgesamt nahmen 100 TeilnehmerInnen am Rechtsinformationstag teil.
Das Ziel der Veranstaltung war es, den Anwesenden einen Überblick über die österreichische Gerichtsbarkeit, deren Organisationen und die verschiedenen Aufgabenbereich zu geben, erläutert Wigbert Zimmermann, Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck.
"Zugleich wurde anhand konkreter Beispiele Wissenswertes über aktuelle, im Aufgabenbereich der Gemeinden angesiedelte Fälle des Straf-, Zivil- und Arbeitsrechts vermittelt.“
Aufgaben werden komplexer
Veranstaltungen wie diese sind zudem von hoher Bedeutung, da sie wichtige Grundlagen für die Tätigkeit in der Kommune erläutern.
Ernst Schöpf, Präsident des Tiroler Gemeindeverbands, betont:
„Die Aufgaben der Gemeinden sind umfassend und werden zunehmend komplexer."
Der Rechtsinformationstag würde vor allem jenen, die nicht als Juristinnen oder Juristen ausgebildet sind, die Möglichkeit bieten, ihre Rechtskompetenz zu verbessern.
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