AK Steuerspartage
Über 1,4 Millionen Euro für Beschäftigte zurückgeholt

Im Durchschnitt können sich jene Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das AK Service der kostenlosen Steuerspartage in Anspruch nahmen, über eine Steuer-Rückzahlung von je knapp über 1.000 Euro freuen. | Foto: Pixabay/WolfBlur (Symbolbild)
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  • Im Durchschnitt können sich jene Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das AK Service der kostenlosen Steuerspartage in Anspruch nahmen, über eine Steuer-Rückzahlung von je knapp über 1.000 Euro freuen.
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Die AK Steuerspartage liegen hinter uns und die Arbeiterkammer Tirol kann eine tolle Bilanz vorweisen. Tirols Beschäftigte konnten von dem kostenlosen Angebot enorm profitieren. 1,4 Millionen Euro wurden für die Beschäftigten zurückgeholt.

TIROL. Mit der Unterstützung der Expertinnen und Experten der AK Tirol und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamtes der Dienststellen Ost konnte ein neuer Rekordwert an Steuerrückzahlungen erreicht werden. 1.385 Anträge wurden gestellt und damit mehr als 1,4 Millionen Euro für die Beschäftigten zurückgeholt.

Je knapp über 1.000 Euro für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

Bei den Beratungen ging es um Fragen zum Steuerausgleich oder um Hilfe beim Ausfüllen des Formulars oder der Online-Variante. AK Präsident Erwin Zangerl freut sich über die neue Rekordsumme von 1.444.206 Euro, die die Beschäftigten vom Finanzamt zurückbekommen.

„Gerade in Zeiten von hoher Inflation und hohen Wohn-, Energie- und Lebensmittelkosten zählt jeder Euro. Wir sind stolz, dass unser Team auch heuer wieder 1.161 Beschäftigte in Tirol beim Steuerausgleich unterstützen konnte“.

AK Präsident Erwin Zangerl freut sich über die neue Rekordsumme von 1.444.206 Euro, die die Beschäftigten vom Finanzamt zurückbekommen. | Foto: AK Tirol
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Dieses Jahr war zudem eine Online-Anmeldung möglich und wurde auch gut genutzt. 
Im Durchschnitt können sich jene Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das AK Service der kostenlosen Steuerspartage in Anspruch nahmen, über eine Steuer-Rückzahlung von je knapp über 1.000 Euro freuen.

Komplexe Arbeitnehmerveranlagung

Obwohl die Finanzämter inzwischen eine sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchführen, sollten Steuerbegünstigungen wie Familienbonus Plus, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Fortbildungskosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer Behinderung selbst geltend gemacht werden.

„Die Arbeitnehmerveranlagung ist oft ziemlich komplex, deshalb bieten wir mit den AK Steuerspartagen rasche und unbürokratische Hilfe – und der Erfolg gibt uns Recht“,

so AK Präsident Erwin Zangerl.

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