Neubau Luegbrücke
ASFINAG beantragte Enteignung der Gemeinde Gries

Jetzt könnte es schnell gehen: Die Gemeinde Gries soll enteignet werden, damit die Generalerneuerung der Luegbrücke in Angriff genommen werden kann. | Foto: Kainz
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UPDATE 14. Juni: Die von der Asfinag beantragte Enteignung von in Summe 21.000 Quadratmetern Gemeindegrund – davon werden rund 14.000 m² nur vorübergehend benötigt, wird von Gutachtern als berechtigt angesehen.

Nach der Entscheidung des LVwG beantragt die ASFINAG die Einräumung von Zwangsrechten für die Generalerneuerung der Luegbrücke. Bgm. Karl Mühlsteiger bleibt gelassen.

GRIES. Die ASFINAG plant bekanntlich eine Generalerneuerung der Luegbrücke. Nachdem nun das Landesverwaltungsgericht Tirol den Trassenbescheid für die Generalerneuerung der Luegbrücke bestätigt hat, eine privatrechtliche Einigung mit der Gemeinde Gries über die erforderliche Inanspruchnahme von Grundstücken im Ausmaß von rund 20.000 qm bislang aber nicht zustande kam, hat die ASFINAG nun weitere Schritte gesetzt.

Siegele: "Zeit der Einspurigkeit möglichst gering halten"

Am 21. Mai hat der Autobahnbetreiber bei der Bundesstraßenbehörde ein Enteignungsverfahren nach §§ 17 ff Bundesstraßengesetz 1971 beantragt. „Wir bedauern, dass trotz vielfacher Bemühungen bisher keine Einigung mit der Gemeinde Gries gelungen ist. Aufgrund des schlechten Zustandes der Luegbrücke dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Deshalb ist es im Sinne der Verkehrs- und Versorgungssicherheit notwendig, die Umsetzung der Generalerneuerung voranzutreiben und damit die Zeit der wohl erforderlichen Einspurigkeit auf der Luegbrücke möglichst gering zu halten. Hierfür greifen wir aufgrund der Dringlichkeit auf die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Bundesstraßengesetz zurück“, begründet ASFINAG-GF Stefan Siegele den Antrag bei der Bundesstraßenbehörde.

Verhandlung für 12. Juni anberaumt

Die Bundesstraßenbehörde hat nunmehr für 12. Juni am Brenner eine mündliche Verhandlung angesetzt. Eine Enteignung dürfte somit nur mehr eine Frage der Zeit sein und soll – weil im öffentlichen Interesse – sogar recht flott vonstatten gehen. Der Grieser Bgm. Karl Mühlsteiger wurde am Freitag über die neuesten Entwicklungen informiert. Er sagt dazu: "Wir haben immer gesagt, wir kämpfen bis zum Schluss – der Schluss ist aber noch nicht in Sicht – es sind noch viele Verfahren in der Schwebe. Definitiv haben wir auch bei der Enteignung Rechtsmittel, wie wir beanspruchen können. Das prüfen wir gerade und dann wird man ja sehen wie es weitergeht. Ich bin sicher, die Causa wird uns noch länger begleiten." Den Vorwurf, die Gemeinde wäre nicht gesprächsbereit weist Mühlsteiger zurück: "Wir haben der ASFINAG erst kürzlich wieder mitgeteilt, dass wir gesprächsbereit wären, aber die wollen ja gar nicht mit uns reden." ASFINAG-GF Stefan Siegele sieht das anders: "Selbstverständlich bleiben wir weiter gesprächsbereit und hoffen auf eine Einigung im Rahmen der Behördenverhandlung."

Stellungnahme Land Tirol

"Es kann bestätigt werden, dass die Republik Österreich im Wege der ASFINAG einen Antrag auf Einräumung von Zwangsrechten nach §§17 ff BStG bei der nach dem Bundesstraßengesetz zuständigen Bundesstraßenbehörde (hier: Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes) gestellt hat. Diese hat im Zuge der mittelbaren Bundesverwaltung und im Sinne des gesetzlichen Auftrags ein Enteignungsverfahren eingeleitet und zu einer mündlichen Verhandlung geladen. Dabei hat die Bundesstraßenbehörde (hier: Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht des Landes) als Verhandlungsleitung insbesondere dahin zu wirken, dass ein Einverständnis zwischen den Parteien erzielt wird. Seitens der zuständigen Experten wird nun sachlich an der Abwicklung dieses Verfahrens gearbeitet“, sagt der Vorstand der Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht Bernhard Knapp.
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