LebensRaum Tirol–Agenda 2030
Verkehr vermeiden, kurze Wege ermöglichen

Maßnahmen für FußgängerInnen, mit denen eine möglichst große Anzahl an sicheren und attraktiven Fußwegverbindungen, um die Querung von Hindernissen und Verkehrsknoten zu vereinfachen, sind nur eine Idee des Raumordnungsplans "LebensRaum Tirol  – Agenda 2030". | Foto: Pixabay (Symbolbild)
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  • Maßnahmen für FußgängerInnen, mit denen eine möglichst große Anzahl an sicheren und attraktiven Fußwegverbindungen, um die Querung von Hindernissen und Verkehrsknoten zu vereinfachen, sind nur eine Idee des Raumordnungsplans "LebensRaum Tirol – Agenda 2030".
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Der Raumordnungsplan "LebensRaum Tirol – Agenda 2030" sieht Kriterien vor, durch die Raumordnung und Mobilität aufeinander abgestimmt werden können. Kürzlich stellten LHStvin Felipe und LR Tratter Ideen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen sowie Öffis und den Individualverkehr vor. 

TIROL. Verkehrsplanung und Raumordnung beeinflussen einander gegenseitig. Umso mehr Sinn macht es, wenn sich der Raumordnungsplan "LebensRaum Tirol – Agenda 2030" mit einer vorausschauenden Raumplanung beschäftigt. Diese wäre nämlich auch ausschlaggebend für eine klimafreundliche Mobilität und damit für eine nachhaltige Entwicklung Tirols, so Verkehrs- und Klimaschutzlandesrätin LHStvin Felipe und Raumordnungsreferent LR Tratter

Neue fachliche Empfehlungen

Es gibt viele neue fachliche Empfehlungen der Raumordnung zur Verkehrserschließung in Tirol. Mit dem Raumordnungsplan „LebensRaum Tirol – Agenda 2030“ werden Projekte unterstützt, die Verkehr vermeiden und kurze Wege innerhalb einer Gemeinde ermöglichen, oder auch Vorhaben, die den Radverkehr vorantreiben. Die Empfehlungen zeigen Kriterien auf, die bei Raumordnungskonzepten, Flächenwidmungs- sowie Bebauungsplänen angewendet werden können.

Der Raumordnungsplan "LebensRaum Tirol – Agenda 2030" bringt einige Ideen zur Verbesserung des Verkehrs in Tirol vor.  | Foto: VVT
  • Der Raumordnungsplan "LebensRaum Tirol – Agenda 2030" bringt einige Ideen zur Verbesserung des Verkehrs in Tirol vor.
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So gibt es zum Beispiel Maßnahmen für FußgängerInnen, mit denen eine möglichst große Anzahl an sicheren und attraktiven Fußwegverbindungen, um die Querung von Hindernissen und Verkehrsknoten zu vereinfachen, geschaffen werden soll. Bahnhöfe, Schulen oder Geschäfte sollten möglichst einfach erreichbar sein. Dabei wird FußgängerInnen eine Distanz auf Alltagswegen von maximal 500 Metern und 30 Metern Höhenunterschied zugemutet. Darüber hinaus sollen Räume geschaffen werden, in denen sich die BürgerInnen gerne aufhalten: Bänke, Brunnen und Bäume laden zum Verweilen ein.

Rahmenbedingungen für Öffis und Individualverkehr

Auch die Zugänge zu Haltestellen und Bahnhöfen sollen von allen Seiten, unabhängig vom jeweiligen Ankunftsweg, zugänglich sein. Betriebe und Einrichtungen müssen mit den Öffis erreichbar sein. 
Ebenso wichtig: Abstellplätze für Fahrräder an Haltestellen sowie Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen an Bahnhöfen.

In Siedlungen und Ortschaften soll der Durchgangsverkehr und hohe Geschwindigkeiten im Ort begrenzt werden. Dazu möchte man Sammelgaragen am Rand von Siedlungsgebieten anlegen. So könnten parkende Autos von der Straße gebracht werden und FußgängerInnen und RadfahrerInnen hätten mehr Platz.
All diese Ideen des Raumordnungsplans "LebensRaum Tirol – Agenda 2030" werden den Gemeinden in den kommenden Wochen überliefert, sowie auf der Webseite des Landes publiziert. 

HIER geht es zum gesamten Katalog des Raumordnungsplans "LebensRaum Tirol – Agenda 2030"

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Maßnahmen für FußgängerInnen, mit denen eine möglichst große Anzahl an sicheren und attraktiven Fußwegverbindungen, um die Querung von Hindernissen und Verkehrsknoten zu vereinfachen, sind nur eine Idee des Raumordnungsplans "LebensRaum Tirol  – Agenda 2030". | Foto: Pixabay (Symbolbild)
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