Tourismus
Weniger Tourismusabgabe, höhere Mindestortstaxe für Gäste

LH Anton Mattle, LR Mario Gerber und Hubert Siller (MCI) präsentierten heute die Eckpunkte der Novelle. | Foto: © Land Tirol/Neuner
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Kürzlich präsentierten LH Anton Mattle und Tourismus- und Wirtschaftslandesrat Mario Gerber die Novelle der Tourismusfinanzierung, die ab dem 1. Jänner 2025 in Kraft treten wird. Vor allem wird eine Modernisierung des Tourismusfinanzierungssystems und eine Entlastung für die Wirtschaft angestrebt. Was noch neu hinzukommt, erfahrt ihr hier.

TIROL. Dass der Tourismus ein wesentliches Standbein Tirols ist, ist sicherlich kein Geheimnis. Ebenfalls, dass das Tiroler Tourismusfinanzierungssystem von vielen europäischen Regionen "beneidet" wird. Genau jenes System wird nun modernisiert und bekommt ab dem 1. Jänner 2025 einige Neuerungen. Jene wurden von LH Mattle und Tourismus- und Wirtschaftslandesrat Gerber vorgestellt. 

Eine Entlastung und Vereinfachung zugunsten der heimischen Unternehmen

Die Novellierung des Tourismusfinanzierungssystems soll vor allem eine Entlastung und Vereinfachung zugunsten der heimischen Unternehmen erreichen. Das Tiroler Tourismusgesetz und das Aufenthaltsabgabegesetz wird in Begutachtung geschickt und die Modernisierung der Tourismusfinanzierung gestartet. 

„Wenn wir als Tourismusland weiterhin erfolgreich sein und auf die Gastfreundschaft der Tirolerinnen und Tiroler zählen wollen, braucht es eine Weiterentwicklung des Tourismus auf einer soliden finanziellen Basis. Deshalb braucht es bei der Tourismusfinanzierung mehr Entlastung und mehr Service“,

ist LH Mattle überzeugt.

LH Mattle: „Wenn wir als Tourismusland weiterhin erfolgreich sein und auf die Gastfreundschaft der Tirolerinnen und Tiroler zählen wollen, braucht es eine Weiterentwicklung des Tourismus auf einer soliden finanziellen Basis. Deshalb braucht es bei der Tourismusfinanzierung mehr Entlastung und mehr Service." | Foto: © Land Tirol/Neuner
  • LH Mattle: „Wenn wir als Tourismusland weiterhin erfolgreich sein und auf die Gastfreundschaft der Tirolerinnen und Tiroler zählen wollen, braucht es eine Weiterentwicklung des Tourismus auf einer soliden finanziellen Basis. Deshalb braucht es bei der Tourismusfinanzierung mehr Entlastung und mehr Service."
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„Um einerseits Betriebe mit wenig Tourismusbezug zu entlasten und andererseits den Tourismus in unserem Land und damit auch die Wirtschaft weiterhin erfolgreich weiterzuentwickeln, haben wir das Tourismusfinanzierungssystem evaluiert und starten dessen Modernisierung.“,

ergänzt LR Gerber.

LR Gerber: „Um einerseits Betriebe mit wenig Tourismusbezug zu entlasten und andererseits den Tourismus in unserem Land und damit auch die Wirtschaft weiterhin erfolgreich weiterzuentwickeln, haben wir das Tourismusfinanzierungssystem evaluiert und starten dessen Modernisierung.“ | Foto: © Land Tirol/Neuner
  • LR Gerber: „Um einerseits Betriebe mit wenig Tourismusbezug zu entlasten und andererseits den Tourismus in unserem Land und damit auch die Wirtschaft weiterhin erfolgreich weiterzuentwickeln, haben wir das Tourismusfinanzierungssystem evaluiert und starten dessen Modernisierung.“
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Das Fundament für Tourismusverbände

Hubert Siller, Leiter des Departments für Tourismus- & Freizeitwirtschaft am Management Center Innsbruck, lieferte mit seiner wissenschaftlichen Studie zur Tourismusfinanzierung in Tirol die Basis für die Novelle. Demnach wären die Tourismusabgabe und die Aufenthaltsabgabe der Gäste das Fundament zur Finanzierung des Tiroler Tourismus und die budgetäre Basis der lokalen und regionalen Tourismusorganisationen.

Hubert Siller: „Seit 1927 bildet die Tourismusabgabe, die Unternehmen für den direkten oder indirekten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus entrichten, gemeinsam mit der von den Gästen zu tragenden Aufenthaltsabgabe das Fundament zur Finanzierung des Tiroler Tourismus.“ | Foto: © Land Tirol/Neuner
  • Hubert Siller: „Seit 1927 bildet die Tourismusabgabe, die Unternehmen für den direkten oder indirekten wirtschaftlichen Nutzen aus dem Tourismus entrichten, gemeinsam mit der von den Gästen zu tragenden Aufenthaltsabgabe das Fundament zur Finanzierung des Tiroler Tourismus.“
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Das Ziel der Novelle war somit, die hohe Qualität des Tiroler Tourismus sowie die Handlungsfähigkeit der Tourismusverbände für die Zukunft zu sichern und gleichzeitig die heimischen Unternehmen zu entlasten.

„Die stabile Budgetausstattung der Verbände zu erhalten war daher klares Ziel des Verbandes der Tiroler Tourismusverbände. Daher tragen wir die Reform mit, haben aber vereinbart, dass Verbände mit deutlichen Budgeteinbußen gezielt unterstützt werden“,

bekennt sich Benjamin Kneisl, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Tiroler Tourismusverbände (VTT), zur Novelle.

Was ändert sich konkret?

Die Tiroler Landesregierung schnürt ein Entlastungspaket in Höhe von rund zehn Millionen Euro pro Jahr. Konkret sollen künftig Betriebe, deren direkter wirtschaftlicher Nutzen aus dem Tourismus geringer ist (Beitragsgruppen III bis VII) weniger Tourismusabgabe entrichten. Die Berufsgruppen werden je nach Ortsklasse (ergibt sich aus der Tourismusintensivität der Regionen) grundsätzlich in insgesamt sieben Beitragsgruppen eingeteilt – von I (am tourismusnähesten – z.B. Seilbahnen) bis VII (am tourismusfernsten – z.B. BildhauerInnen). Für die Beitragsgruppen I und II, die am meisten vom Tourismus profitieren, bleibt die Höhe der Tourismusabgabe gleich.

Grafik Beitragshöhe | Foto: © Land Tirol
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Tourismusfernere Berufsgruppen (ab Gruppe III) zahlen ab 1. Jänner 2025 im Schnitt 24 Prozent weniger an Abgabe. Zudem wird ein Freibetrag von 2.500 Euro eingeführt – Umsätze unterhalb dieser Summe sollen künftig abgabenbefreit sein.
Um die finanziellen Mittel für die Weiterentwicklung des Tourismus dennoch sicherzustellen, soll die Mindestortstaxe, die von den Gästen entrichtet und den Beherbergungsbetrieben eingehoben wird, mit Beginn der Wintersaison ab 1. Dezember 2024 auf 2,60 Euro erhöht werden. Die Tourismusverbände legen die Höhe bis zu maximal 5 Euro pro Nacht und Gast weiterhin selbst fest.

Grafik Tourismusfinanzierungssystem | Foto: © Land Tirol
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Ab- und Ausbau im Servicebereich 

Großes Potenzial sieht man in der Servicierung von Unternehmen, die die Tourismusabgabe entrichten. Die zuständige Abteilung wird in „Abteilung Tourismus und -beitragsservice“ unbenannt und mit zwei zentralen Service-Hotlines eingerichtet – eine für SteuerberaterInnen, BilanzbuchhalterInnen und Stakeholder und eine für die UnternehmerInnen selbst.

Weiterhin wird der Beitragsvorschreibung eine zusätzliche Information mit einer Aufschlüsselung über den Einsatz der Mittel beigelegt. 
Mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen soll zudem das Mahnwesen optimiert werden. So erhalten beispielsweise UnternehmerInnen, die den Beitrag bis zum vorgesehenen Datum nicht einzahlen, eine nochmalige Erinnerung mittels eingeschriebenem Brief auf postalischem Weg. Neben dem neu eingeführten Freibetrag soll es durch die Anhebung der Grenze „Teilumsätze“ auch Erleichterungen bei der Abrechnung geben. Insgesamt werden unter dem neuen Leiter der Abteilung Tourismus und -beitragsservice, Paul Tolloy, und im Rahmen des Tirol-Konvents die Abläufe optimiert sowie zusätzliche Services für UnternehmerInnen eingerichtet.

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