Diskriminierung bei Anrechnung von Vordienstzeiten
Zangerl fordert endgültig Entschädigung für Betroffene
TIROL. Seit bereits einem Jahrzehnt vertritt die AK Tirol ArbeitnehmerInnen der ÖBB und der Post AG wegen europarechtswidriger Diskriminierung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten. Auch die jüngste Novelle des österreichischen Gesetzgebers wird vom Europäischen Gerichtshof als europarechtswidrig erklärt. Die AK Tirol fordert nun eine endgültige Entschädigung der ArbeitnehmerInnen von Post und ÖBB.
Zweifache Bestätigung der Diskriminierung
In den zehn Jahren, in denen die AK Tirol die ArbeitnehmerInnen von Post und ÖBB vertrat bestätigte der Europäische Gerichtshof bereits zweimal die europarechtswidrige Diskriminierung bei der Anrechnung von Vordienstzeiten. Trotzdem konnte das Verfahren nie positiv abgeschlossen werden, "da der österreichische Gesetzgeber nach jedem Zwischensieg die Rechtslage zu Lasten der betroffenen Beschäftigten rückwirkend änderte", erläutert AK Tirol Präsident Erwin Zangerl.
Auch die jüngste Novelle wurde wieder für europarechtswidrig erklärt.
Für Zangerl ist es jetzt endgültig an der Zeit, dass die betroffenen ArbeitnehmerInnen der Posten ÖBB entschädigt werden.
Nun hofft man, dass der Gesetzgeber nicht wieder eine Novellierung anbringt. Denn der Oberste Gerichtshof sowie das Bundesverwaltungsgericht, sind an die Ansicht des EuGH gebunden. Die AK Tirol spekuliert daher, dass man sich zu Gunsten der vertretenen ArbeitnehmerInnen entscheidet.
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