Betrügerin täuschte Erbschaft vor
BEZIRK TULLN (ip). Um eine gemeinsame Wohnung zu finanzieren und Handyschulden in Höhe von 5.000 Euro zu begleichen, lockte eine 23-Jährige aus dem Bezirk Tulln ihrem damaligen Freund insgesamt 22.000 Euro heraus.
Kalte Füße bekommen
Äußerst mühsam gestaltete sich für den St. Pöltner Richter die Aufklärung des Sachverhalts, zumal der Geschädigte vor Aufregung stotternd und stark zeitverzögert auf die Fragen des Richters antwortete. Dieser fasste schließlich zusammen: Bald nachdem der Mietvertrag im Mai 2014 von der Ex-Freundin unterschrieben war, habe der Mann vor dem Zusammenwohnen kalte Füße bekommen. Ohne Klarheit zu schaffen, gab er der Frau bis August 2014 Geld. Zum Siedeln kam es jedoch nie.
Miete, Kaution und Maklergebühr wären zu teilen gewesen, den Rest auf 22.000 Euro habe er der 23-Jährigen, die ihn mit einer angeblich zu erwartenden Erbschaft vertröstete, nur vorgeschossen. Nicht zu klären war dabei der Verbleib von 10.000 Euro, die die Familie der Beschuldigten im Zuge der Schadensgutmachung dem Opfer bereits rückerstattet hat.
Auf Diversion eingegangen
„Ich habe den Eindruck, dass die Wahrheit in der Mitte liegt“, resümierte der Richter die Aussagen von Opfer und Beschuldigter. Aufgrund der Schadensgutmachung sei jedoch eine Diversion möglich. Mit 150 Stunden gemeinnütziger Leistungen war nicht nur die Angeklagte sondern auch Staatsanwältin Kathrin Bauer einverstanden.
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