Roma und Sinti in Tulln
Camping der Volksgruppen sorgt für Ärger
TULLN. Am Sonntag den 11. Juni hätten die Roma und Sinti am vorderen Aubad-Parkplatz, nach Rücksprache mit der Tullner Stadtführung, aufschlagen sollen.
„Für das reisende Volk gelten offensichtlich wieder mal keine Regeln, denn sie kamen ohne Vorankündigung um zwei Wochen zu früh. Nicht genug, dass sie viel zu früh gekommen sind, campieren sie nun auch ohne Rücksprache am Messeparkplatz neben der Südumfahrung. Ich fordere abermals ein Campingverbot nach dem Vorbild Dornbirn“,
so Landtagsabgeordneter und Gemeinderat Andreas Bors.
ÖVP meldet sich zu Wort
„In Vorarlberg gelten andere rechtlichen Bestimmungen. In Niederösterreich gibt es derzeit keine landesgesetzliche Grundlage für eine Verordnung, die eine polizeiliche Räumung wegen einer Übertretung des Campingverbotes gestatten würde (nach dem NÖ Campingplatzgesetz sind lediglich Geldstrafen möglich). Eine tatsächliche Verhinderung des kurzfristigen Aufenthaltes des fahrenden Volkes in Tulln ist daher praktisch nicht möglich. Kollege Bors weiß das als Abgeordneter des niederösterreichischen Landtages. Als solcher ist es ihm unbenommen, Anträge einzubringen, die in seinem Sinne sind",
verrät Peter Höckner, Stadtrat für Kultur und Schulen (TVP).
"Oberösterreich hat vor 2 Jahren das Tourismusgesetz novelliert, wo nun auch die Möglichkeit einer Verordnung mit Einschreiten der Polizei geschaffen worden ist.
Linz hat nun aber weiterhin den Durchreiseplatz mit 25 Stellplätzen (und belässt diese auch), kann nun aber mit Hilfe der Polizei alle sonstigen Bereiche räumen lassen.
Wir versuchen in Tulln, vorerst so wie immer, mit den Roma und Sinti einen Dialog zu führen, damit deren Aufenthalt für keine Seite unangenehme Folgen hat. Das gelingt nicht immer perfekt, aber meistens gut.“
Bors Kontert
Bürgermeister Eisenschenk beklagt die rechtlichen Möglichkeiten. Er kann einen Aufenthalt nicht verhindern denn es seien nur Geldstrafen bis zu 7.200 Euro möglich.
„Warum wird weder der Bürgermeister noch die Bezirksverwaltungsbehörde tätig wenn ein nicht genehmigtes Zeltlager mit rund 100 Personen betrieben wird? Warum gibt es noch keine Strafen? Warum konnte das illegale Lager im Jahr 2021 in Tulln geräumt werden?“,
fragt sich Landtagsabgeordneter Andreas Bors.
„Es gibt bereits klare Spielregeln, die für alle gelten. Nur der Bürgermeister unternimmt leider nichts gegen die Übertretungen“, ärgert sich Bors. „Gerne werde ich mich im NÖ-Landtag dafür einsetzen, dass den Gemeinden noch mehr rechtliche Möglichkeiten zukommen. Bürgermeister Eisenschenk muss die rechtlichen Möglichkeiten aber schon auch nutzen denn sonst werden uns die Roma weiterhin auf der Nase herumtanzen“,
so Bors.
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