Frau ging auf Ehemann los
Rasende Eifersucht: Schwere Stichverletzungen nach einem Streit.
BEZIRK TULLN/ST. PÖLTEN. „Sie können froh sein, dass Sie nicht wegen Mordversuchs vor einem Schwurgericht sitzen“, kommentierte der St. Pöltner Richter Markus Pree das vage Geständnis einer 31-Jährigen aus dem Bezirk Tulln, die sich zu Beginn des Prozesses nicht schuldig erklärte.
Wie es am 3. August 2012 in der Wohnung des Ehepaares zu den schweren Stichverletzungen des Mannes gekommen war, ließ sich in der ersten Verhandlungsrunde nicht klären. Laut Aussage der Angeklagten habe ihr Ehemann, der im Begriff war, sie zu verlassen, einen Spiegel zertrümmert. Zunächst habe er nur am Finger stark geblutet. Sie habe ihn verarztet und sei danach in Panik auf den Gang gelaufen, um Hilfe zu holen.
Scherben in der Schulter
Als sie zurückkam, sei ihr Mann in den Scherben gelegen, drei davon hätten sich tief in seine Schulter gedrückt. Nachdem sie die Glassplitter entfernt hatten, wurde er mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht.
Ähnlich klang auch die erste Aussage des Opfers im Krankenhaus. Später revidierte der Mann und sprach nun von einem Messer, mit dem ihn seine Frau rasend vor Eifersucht attackiert hatte. „Ich glaube nicht, dass sie mich töten wollte“, so das Opfer. Seine Frau habe vermutlich selbst nicht begriffen, wie sie das machen konnte. Schon Wochen zuvor habe man die Trennung vereinbart, doch als er in dieser Nacht von seiner neuen Freundin nach Hause gekommen sei, kam es zu einem heftigen Streit.
Blutige Fortsetzung des nächtlichen Streits
„Als ich am Morgen dann vor dem Spiegel stand, spürte ich plötzlich einen heißen Schmerz. Ich habe mich umgedreht und meine Frau mit einem Messer in der Hand vor mir gesehen“, schilderte das Opfer die blutige Fortsetzung des nächtlichen Disputs. Ja, sie sei dann auf den Gang gelaufen, als sie aber wieder in der Wohnung war, habe sie – außer sich – erneut auf ihn eingestochen.
Laut Gutachten, das die Beschuldigte anzweifelt, müsse es sich doch eher um ein Messer gehandelt haben, zumal zwei Stiche so positioniert sind, dass, ohne den Gegenstand ganz herausgezogen zu haben, ein zweites Mal nachgestochen worden sei. Für ein neuerliches Gutachten und zur Einvernahme weiterer Zeugen wurde der Prozess vertagt.
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