Bezirk Tulln
Geisterfahrerin auf S5 mit 1,7 Promille unterwegs
BEZIRK. Rund 30 Kilometer war eine 47-Jährige Anfang Februar dieses Jahres auf der Schnellstraße S5 von Grafenwörth Richtung Stockerau als Geisterfahrerin unterwegs. Mit 1,7 Promille stark alkoholisiert war die Frau eines Winzers noch zusätzlich eine massive Gefahr für alle entgegenkommenden Fahrzeuge.
Am Landesgericht St. Pölten legte ihr Staatsanwältin Maria Lalic sowohl die Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Personen, als auch den versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last, zumal sie beim Anblick von Polizeibeamten, die zweimal versuchten, sie anzuhalten, noch aufs Gas stieg.
„Schuldig“,
erklärte die Frau gleich zu Beginn des Prozesses. Sie sei mit ihrem Ehemann unterwegs gewesen. Beide hätten Alkohol konsumiert, sie noch mehr als er. Man habe sich nicht ausgemacht, wer nach Hause fährt, jedenfalls setzte sie sich hinters Lenkrad. Sie habe auch die Polizei bemerkt und wahrgenommen, dass ihr andere Fahrzeuge entgegenkamen, „aber da war es schon zu spät“, meinte sie.
„Ich bin aber glücklich, dass anderen Personen nichts passiert ist!“
Richterin Silvia Pöchacker verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu, dem Einkommen entsprechend, je vier Euro, beziehungsweise 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe), sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit dreijähriger Probezeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, zumal die Beschuldigte drei Tage Bedenkzeit erbat.
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