Prozess
„Ich bring euch alle um“

- 64-jähriger Pensionist soll Ehefrau mit Kampfmesser bedroht haben.
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- hochgeladen von Karin Zeiler
Ein Notruf erreichte die Polizei im Bezirk Tulln Anfang September dieses Jahres. Vor Ort mussten sich die Beamten vor einer versperrten Kellertüre positionieren. Dahinter verschanzte sich ein 64-jähriger Pensionist, der laut Vorinformationen seine Ehefrau beschimpft und mit einem Kampfmesser bedroht haben soll.
BEZIRK TULLN (ip). Auf die mehrfache Aufforderung der Polizisten, herauszukommen, brüllte der alkoholisierte Hausherr:
„Traut´s euch nur herein, ich bring euch alle um!“
Vier Beamte standen schließlich vor der Türe, als diese sich öffnete. Trotz heftigen Widerstandes gelang es, das Schwergewicht am Boden zu fixieren und mit Handschellen gesichert zum Einsatzwagen zu bringen. Auf einer Kommode entdeckten die Beamten einen Elektroschocker, als Taschenlampe getarnt, am Boden lag ein Messer.
Ein Liter Schnaps intus
Am Landesgericht St. Pölten erklärte Verteidiger Stefano Alessandro bezugnehmend auf die Vorwürfe von Staatsanwältin Nicole Elsinger die tragischen Hintergründe. Demnach handelt es sich bei seinem Mandanten um einen hochgradig depressiven Menschen, der darüber hinaus an starken Schmerzen leide. „Er wollte sich ins Koma trinken“ und auf diese Weise aus dem Leben scheiden.
Einen Liter Schnaps hatte er bereits getrunken, zwei weitere standen bereit, als er seine Frau beschimpfte. An die nachfolgenden Ereignisse habe er nur lückenhafte Erinnerungen, behauptete er gegenüber Richterin Alexandra Glösl. „Ich war da nicht mehr ich!“, beschrieb er sein Verhalten, von dem er nur durch andere erfahren habe. „Ich habe in meinem Leben noch nie jemanden verletzt“, ergänzte er und betonte, dass er sich nach dem Vorfall sofort in Behandlung begeben habe. Alkohol werde er nie mehr konsumieren, beteuerte er und entschuldigte sich persönlich bei den Beamten, die als Zeugen vor Gericht erschienen waren.
Bewährungsstrafe verhängt
Seine Ehefrau und sein Sohn machten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch, damit sprach Glösl den Mann von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und der versuchten schweren Körperverletzung frei, zumal ein Tritt im Einsatzwagen gegen eine Beamtin ins Leere ging und kein Verletzungsvorsatz erkennbar sei. Sechs Monate Bewährungsstrafe verhängte Glösl wegen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und den verbotenen Besitz eines Elektroschockers. Sie ergänzte das rechtskräftige Urteil mit der Weisung zur Fortsetzung der Psychotherapie unterstützt durch Bewährungshilfe.




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