Gerichtsverhandlung
Lebenslang für den Ehemann
Einstimmiges Urteil am Landesgericht ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde eingelegt.
TULLN / ST. PÖLTEN (ip). Von einem Großaufgebot an Medienvertretern wurde der 36-jährige Xhemalj M., eskortiert von drei Justizwachebeamten in modernster Sicherheitsausrüstung, vor dem Schwurgerichtssaal in St. Pölten empfangen. Ohne mit der Wimper zu zucken ließ sich der kleine, aber ausgesprochen muskulöse Mazedonier auf dem Stuhl vor dem Richtersenat, bestehend aus dem Vorsitzenden Helmut Weichhart, Richterin Andrea Humer und Richter Markus Grünberger, nieder.
Seine Aussage zusammengefasst: Er bekennt sich schuldig, seine 32-jährige Ehefrau am 21. Jänner dieses Jahres mit einem am Vormittag gekauften Dolch durch 14 Stiche brutal getötet zu haben. Hätte die Mutter seiner beiden Söhne (7, 10 J.) ihm am Tatort eine Kontaktmöglichkeit mit den Kindern zugesagt, wäre die Tat nicht geschehen. Seine Reue bezog sich auch nur auf die Kinder: Er bedauert, dass seine Kinder nun ohne Vater aufwachsen.
Die Frau wollte sich aus einer Gewaltehe befreien, so Staatsanwältin Barbara Kirchner. Nach seiner Verurteilung 2017, wo er wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen seine Frau, die er geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat, in Haft kam, versuchte es das Paar abermals gemeinsam. Da sich an dem Verhalten des Mannes, der in Mazedonien maturierte und später als Maurer arbeitete, nichts geändert hatte, erwirkte die 32-Jährige ein Kontaktverbot. Bei der Tat im Jänner handelte es sich für Kirchner eindeutig um eine vorsätzliche Tötung, wobei der Mann so heftig zugestochen habe, dass die Spitze des Dolchs abbrach.
Aggressionen des Vaters
Für die beiden Söhne, die derzeit beim Bruder des Opfers leben, ist es eine einzige Katastrophe, deren Folgen sich vor allem beim Zehnjährigen zeigen, zumal die Kinder auch in den vergangenen Jahren mit den Aggressionen des Vaters konfrontiert waren, so Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz. Hart an der Grenze der Belastbarkeit sei der Bruder der Ermordeten. Als Familienoberhaupt bemühe er sich, seine Angehörigen in ihrer tiefen Trauer aufzufangen und den Neffen ein stabiles Zuhause zu schaffen. Seitens des Gerichts erhielt sie (Opfervertreterin Januschkowetz) vorerst den Zuspruch eines symbolischen Geldbetrages, für ihre Forderungen – je 20.000 Euro für die Söhne und den Bruder der Ermordeten, 10.000 Euro und 7.000 Euro für deren Eltern sowie 7.000 Euro für ihre Schwester. Aber es müsse erst durch ein Gutachten das Ausmaß der psychischen Beeinträchtigung festgestellt werden. Danach ist ein Zivilgericht am Wort.
Für Verteidiger Wolfgang Blaschitz gibt es keinen Zweifel, dass es Mord war, zumal sein Mandant die Tat gestanden hat. Dennoch sei es eine Kurzschlusshandlung gewesen, als die Frau auf das Kontaktverbot beharrte, die Telefonnummer blockierte und er Angst hatte, seine Kinder nie wieder sehen zu dürfen. Gegen das Urteil legte er im Namen des Täters Berufung gegen die Strafhöhe ein.
Den einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordes sowie eine lebenslange Haftstrafe begründete Helmut Weichhart unter anderem mit der einschlägigen Vorstrafe, der fehlenden Reue sowie der Auswirkung der Tat, vor allem auf die Kinder und den Bruder des Opfers. Als strafmildernd stehe dem nur ein Tatsachengeständnis gegenüber. Auch generalpräventiv habe man mit „lebenslänglich“ ein Zeichen gesetzt.
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Mord: Frau auf Parkplatz niedergestochen, 21. Jänner 2019
Update: Tatwaffe war ein Dolch, 21. Jännr 2019
Lebenslang für Xhemalj M., 4. / 5. Juni 2019
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